ich habe zwar schon 3 Threads zum Thema Tod des Mieters gefunden aber die treffen nicht ganz genau zu.
Also, ein Mieter (Betreutes Wohnen) stirbt.
Der Vermieter will noch bis zum Ende der Kündigungsfrist (für knapp 3 Monate) weiter Miete haben.
Steht ihm das zu oder ist mit Tod (und natürlich anschließend Räumung der Wohnung) das Mietverhältnis beendet?
sofern Erben vorhanden sind, haben die Erben eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
Wird das Erbe nicht angetreten, muss das Nachlassgericht verständigt werden. Dann haben die überlebenden Verwandten auch keine Miete zu zahlen.
Gruss Günter
ich habe zwar schon 3 Threads zum Thema Tod des Mieters
gefunden aber die treffen nicht ganz genau zu.
Also, ein Mieter (Betreutes Wohnen) stirbt.
Der Vermieter will noch bis zum Ende der Kündigungsfrist (für
knapp 3 Monate) weiter Miete haben.
Steht ihm das zu oder ist mit Tod (und natürlich anschließend
Räumung der Wohnung) das Mietverhältnis beendet?
Also, ein Mieter (Betreutes Wohnen) stirbt.
Der Vermieter will noch bis zum Ende der Kündigungsfrist (für
knapp 3 Monate) weiter Miete haben.
Fraglich ist, ob die Einrichtung (Betreutes Wohnen) unter das Heimgesetz fällt. Ist dies der Fall gelten die Erleichterungen zur Kündigung nach HeimG. Hiernach endet der Vertrag tatsächlich mit dem Tode. Maximal muss dann noch für zwei Wochen gezahlt werden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
Ansonsten gilt die normale gesetzliche Kündigungsfrist nach BGB.