Wie lange dürfte ein Vermieter nach Auszug die Kaution zurück behalten, wenn er die Wohnung ohne Beanstandung wieder angenommen hat?
Dürfte er diese dem ehemaligen Mieter etwa bis zu einem Jahr (ähnlich der Frist für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung)vorenthalten?
Was sollte man am besten tun, wenn man bereits 8 Monate nach Auszug darauf wartet?
Vielen Dank.
Melanie
Wie lange dürfte ein Vermieter nach Auszug die Kaution :zurück
behalten, wenn er die Wohnung ohne Beanstandung wieder
angenommen hat?
Das kommt auf den Einzelfall an. Siehe http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=70
Zitat einer anderen Seite der Domain:"(…)Sind keine besonderen Probleme erkennbar, die Betriebskosten abgerechnet und die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, so ist die Kaution schnellstmöglichst zurückzuzahlen.(…)"