U.a. Lärmbelästigung

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage allgemeiner Natur :

nehmen wir an, ein Mieter A wird von seinem Nachbarn (der über ihm wohnt) durch laute Musik z.b. den ganzen Tag, nach Mitternacht morgens um 5:oo Uhr belästigt.

Mieter A hat sich bereits öfters beim Vermieter (private Person) darüber beschwert. Der Vermieter sagte dem Mieter A lediglich, „was soll ich tun“ und „rufen Sie doch die Polizei an“.

Selbst Mieter A hat mehrmals mit seinem Nachbar den persönlichen Kontakt gesucht. Diesen scheint es aber nicht zu interessieren.

Welche Schutzmöglichkeiten hat Mieter A um endlich mal nach Feierabend oder am WE seine ruhe zu haben bzw. seinen eigenen Fernseher zu hören.

Mietminderung ?
Rechtsanwalt ?
doch Polizei…

würde mich freuen wenn zahlreiche Antworten zu diesem theoretischen Fall kommen würden.

Danke.

Hallo!

Mietminderung ?

Ja.

Rechtsanwalt ?

Nie schlecht.

doch Polizei…

auch das geht.

Gruß,

Florian.

Einen wunderbaren guten Morgen!

In manchen Städten gibt es auch eine „Eingreiftruppe“ des Ordnungsamtes, die man anrufen kann. Die haben über die Möglichkeit der Ermahnung hinaus auch das Recht, Geldbußen zu verhängen und - im schlimmsten (oder besten) Fall - sogardas Musikgerät zu konfiszieren.

Erkundige Dich doch mal danach.

Gruß - Rolf