Hallo,
was der Mieter bei Auszug richten muss richtet sich jeweils nach dem Mietvertrag. Allerdings besteht einhellig die Auffassung, dass ein Mieter die Wohnung auf jeden Fall - es sei denn, es wurde ausdrücklich was anderes vereinbart - die Wohnungen weiss, in hellem leicht getönten Zustand übergeben werden muss. Farbige Anstriche muss der VM bei der Rücknahme nicht akzeptieren.
Letztlich kommt es neben der Vereinbarzung aber auch darauf an, wie lange jemand in der Wohnung wohnt und ob er in dieser Zeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen ausgeführt hat.
ein Mieter möchte seinen Mietvertrag kündigen. Bei einer
Zwischenabnahme durch den Vermieter wurde der Mieter zur
Ausführung folgender Schönheitsreparaturen aufgefordert:
Decken streichen, Wände tapezieren, Oberwände streichen, in
zwei Räumen Innenfenster ausbessern.
Die üblichen Reparaturfristen wurden eingehalten (Küche,
Badezimmer und WC vor knapp einem Jahr neu gestrichen, Zimmer
vor gut zwei Jahren).
Muss der Mieter die Renovierungsarbeiten ausführen?
Dazu ist zu sagen, dass die Wände nicht alle weiß sind,
sondern z.B. hell mintgrün, hellblau, blau, hell baige usw.
Ist er verpflichtet, die Wände weiß zu hinterlassen,
ja
oder muss
der Vermieter auch andere Farben akzeptieren, wenn sie erst
vor einem bzw. zwei Jahren neu angebracht wurden?
nein
Muss der Mieter eine Rauhfasertapete aufbringen, wenn in dem
Raum beim Einzug keine Tapete vorhanden war und auch jetzt nur
die Wand gestrichen ist?
nein
Müssen Innefenster überhaupt ausgebessert werden?
ja
Bitte beachten, wenn unterhalb der Fristen der Auszug erfolgt, das hier möglicherweise nichts oder anteilige Kosten zu tragen sind.
Bitte auch beachten, dass in Einzelfällen die Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen unwirksam sein kann.
Angesichts der vielen Urteile des BGH zu Schönheitsreparaturen ist eine Beantwortung ohne Kenntnisse des Mietvertrages und der genauen Umstände so gut wie unmöglich. Hier empfiehlt sich Kontaktaufnahme mit einem Mieterverein oder einem Anwalt.
Gruss Günter