Fehlende Nebenkostenabrechnung

Hallo,

welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn sie keine Nebenkostenrechnung (seit 2002) trotz etlichen Aufforderungen vom Vermieter erhalten?

Die Pflicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Daniel

Hallo,

welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn sie keine
Nebenkostenrechnung (seit 2002) trotz etlichen Aufforderungen
vom Vermieter erhalten?

Erwartet man denn eine Rückerstattung, oder Nachzahlung?

Hallo,

der Mieter muss den VM schriftlich zur Abrechnung auffordern und für die Abrechnung einen Termin setzen. Die Abrechnungen bis einschl. 2006 kann der VM innerhalb von 4 Wochen durchaus vorlegen. Daher empfehle ich einen Termin - Postzustellung per Einwurf-Einschreiben - von 14 Tagen nach Zugang des Einwurf-Einschreiben.

In diesem Brief muß der Hinweis, wenn die FRist abgelaufen ist, dass der Mieter sich einerseits vorbehält die Vorlage der Abrechnung durch Klage einzuklagen, mit dem Hinweis, dass wegen Verzuges der VM die Kosten tragen muss, andererseits empfiehlt es sich, die Vorauszahlungen zwar nicht einzustellen, aber um ein Drittel weniger zu überweisen bis zur Vorlage der Abrechnungen.

Gruss Günter

welche Möglichkeiten haben Mieter, wenn sie keine
Nebenkostenrechnung (seit 2002) trotz etlichen Aufforderungen
vom Vermieter erhalten?

Die Pflicht zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung ergibt
sich aus dem Mietvertrag.

Daniel

Hallo,

danke für den Tip!

Grüße Daniel

Hallo,

der Mieter muss den VM schriftlich zur Abrechnung auffordern
und für die Abrechnung einen Termin setzen. Die Abrechnungen
bis einschl. 2006 kann der VM innerhalb von 4 Wochen durchaus
vorlegen. Daher empfehle ich einen Termin - Postzustellung per
Einwurf-Einschreiben - von 14 Tagen nach Zugang des
Einwurf-Einschreiben.

In diesem Brief muß der Hinweis, wenn die FRist abgelaufen
ist, dass der Mieter sich einerseits vorbehält die Vorlage der
Abrechnung durch Klage einzuklagen, mit dem Hinweis, dass
wegen Verzuges der VM die Kosten tragen muss, andererseits
empfiehlt es sich, die Vorauszahlungen zwar nicht
einzustellen, aber um ein Drittel weniger zu überweisen bis
zur Vorlage der Abrechnungen.

Gruss Günter

Erwartet man denn eine Rückerstattung, oder Nachzahlung?

Genau das ist der Punkt. Nachdem die Frist (in dem Fall 31.12.2003) abgelaufen ist, kann der VM keine Nachzahlung mehr verlangen, eine Rückerstattung muss jedoch erfolgen.

LG Herzblume