Betriebskostennachforderung von vor einem Jahr

Angenommen eine Mietpartei zieht zum 31.07.2006 aus einer Wohnung aus.
Zum 04.10.2007 bekommt die Mietpartei dann einen Brief von der alten Hausverwaltung in dem eine Nachzahlung der Betriebskosten veranschlagt wird.

Umlagezeitraum: 01.01.2006 - 31.12.2006
Nutzungsdauer: 01.01.2006 - 31.07.1006

Gilt die 1.jährige Frist nach der man eine Nachforderung ignorieren bzw. abschlagen kann ab dem Auszugsdatum?

Gruss

Kris

Gilt die 1.jährige Frist nach der man eine Nachforderung
ignorieren bzw. abschlagen kann ab dem Auszugsdatum?

Nein, ab dem Ende des Abrechnungszeitraums. Das ist also noch deutlich in der erlaubten Zeitspanne.

Gruß,
-Efchen