Hallo zusammen,
vielleicht habe ich Glück und mir kann jemand eine Auskunft geben.
Wäre es generell möglich, vorzeitig aus einem Mietvertrag rauszukommen, wenn ein Mieter in ein Pflegeheim kommt. Bzw. könnte jemand von der Mietzahlung befreit werden, wenn ein ärztliches Attest bestehen würde?
Danke
Gruß Cleo
Hallo Cleo,
wäre ich Vermieter eines Mieters, der in ein Pflegeheim muss und der schon lange ein Mietverhältnis hat, würde ich nach Möglichkeiten suchen, diesen im beiderseitigen Einverständnis früher aus dem Vertragsverhältnis entlassen zu können. Auch wenn mir natürlich bekannt ist, dass auch hier die ordentliche Kündigungsfrist von drei Monate gilt und die schriftliche Kündigung bis zum dritten Werktag eines Monats bei mir vorliegen müsste und bis zum Ende des übernächsten Monats reicht.
Herzliche Grüße
Moin, Cleo,
Wäre es generell möglich, vorzeitig aus einem Mietvertrag
rauszukommen, wenn ein Mieter in ein Pflegeheim kommt.
nein. Die Kündigungsfrist soll dem Vermieter Zeit verschaffen, einen neuen Mieter zu suchen.
Bzw. könnte jemand von der Mietzahlung befreit werden, wenn
ein ärztliches Attest bestehen würde?
Befreit ist gut - wer sollte die Miete dann bezahlen? Wenn der Mieter nicht bezahlen kann, könnte das Sozialamt einspringen, das sucht aber sofort nach Verwandten, die dafür einstehen müssten.
Gruß Ralf