Die Sache mit dem Nachmieter

Guten Abend,

mich würde ja ein bestimmter Fall interessieren. Angenommen, es würde folgendes zutreffen:

Ein Mieter kündigt seine Wohnung fristgerecht, weil er beruflich umziehen muss. Der Vermieter akzeptiert die Kündigung. Die Schlüsselübergabe findet jedoch schon nach 6 Wochen statt, also genau am 15. des 2. Kündigungsmonats. Der Vermieter leugnet, einen Nachmieter schon zu haben, hat aber in Wirklichkeit einen, der kurz nach der Schlüsselübergabe die Wohnung bewohnt und in diese einzieht ohne Wissen des Mieters.
Der Mieter kommt dem Vermieter jedoch auf die Schliche und spricht diesen direkt darauf an. Der Vermieter leugnet nun nicht länger, dass die Wohnung vom Nachmieter bewohnt wird, obwohl der eigentliche Mieter noch Miete für die Wohnung zahlt.

Nun meine Frage: Angenommen, dieser Fall wäre real, was könnte der Mieter machen? Könnte er auf eine Mietnachzahlung ab dem Zeitpunkt des Einzuges vom Nachmieter pochen? Steht ihm eine Mietrückzahlung zu? Wie verhält sich das mit dem Gesetz, da der Vermieter dem Mieter darüber nicht in Kenntnis gesetzt hat?

Angenommen, diesbezüglich würde es ein „verhandelndes Gespräch“ zwischen Mieter und Vermieter geben: Wie sollte der Mieter da rangehen? Was kann er vorbringen? Was darf er fordern? Was hat er zu erwarten?

Vielen Dank für eure Antworten.

)

Hallo,

Die Schlüsselübergabe findet jedoch schon nach 6
Wochen statt, also genau am 15. des 2. Kündigungsmonats.

Warum macht der Mieter das?

Vermieter leugnet, einen Nachmieter schon zu haben, hat aber
in Wirklichkeit einen, der kurz nach der Schlüsselübergabe die
Wohnung bewohnt und in diese einzieht ohne Wissen des Mieters.
Der Mieter kommt dem Vermieter jedoch auf die Schliche und
spricht diesen direkt darauf an. Der Vermieter leugnet nun
nicht länger, dass die Wohnung vom Nachmieter bewohnt wird,
obwohl der eigentliche Mieter noch Miete für die Wohnung
zahlt.

Das darf der VM nicht. Eine ev. vorgezogene Schlüsselübergabe ändert nichts an der eigentlichen Vertragsdauer!

Nun meine Frage: Angenommen, dieser Fall wäre real, was könnte
der Mieter machen? Könnte er auf eine Mietnachzahlung ab dem
Zeitpunkt des Einzuges vom Nachmieter pochen? Steht ihm eine
Mietrückzahlung zu? Wie verhält sich das mit dem Gesetz, da
der Vermieter dem Mieter darüber nicht in Kenntnis gesetzt
hat?

Der Mieter sollte die Mietzahlung sofort einstellen und eventuell zuviel gezahlte Miete (bis zum beweisbaren Zeitpunkt des Einzugs des Nachmieters) zurückfordern!

Angenommen, diesbezüglich würde es ein „verhandelndes
Gespräch“ zwischen Mieter und Vermieter geben: Wie sollte der
Mieter da rangehen? Was kann er vorbringen? Was darf er
fordern? Was hat er zu erwarten?

s.o… Allerdings würde ich nicht verhandeln, sondern Fordern!

Vielen Dank für eure Antworten.

)

LG
Andreas

Hallo Nico,

wäre ich der Mieter wäre dies ein erheblicher Vertrauensbruch und ich käme mir betrogen vor, eine Tatsache, die mir keinen Raum für Verhandlungen ließe. Allerdings hätte ich die Übergabe auch nicht vor Beendigung der Kündigungsfrist/Vertragsende durchführen lassen.
Ich würde die Mietzahlungen unverzüglich einstellen und die bereits zuviel bezahlte Miete zurückfordern. Ganz besonders würde ich auch bei der Betriebskostenabrechnung aufpassen, die die entsprechende Periode beinhaltet.

Herzliche Grüße

Allerdings hätte ich die
Übergabe auch nicht vor Beendigung der
Kündigungsfrist/Vertragsende durchführen lassen.

Da gibts sicher Gründe für.
Wenn ich nach Australien ziehen würde, würde ich auch nicht 6 Wochen später nochmal zurückkommen, sondern lieber den Schlüssel viel zu früh abgeben :smile:

Gruß,
-Efchen