Rückwirkender Mietvertrag

Mal angenommen, Herr Meier mietet eine Wohnung im Sommer 2006. Zu dieser Wohnung wurde ein korrekter Mitervertrag unterzeichnet.

Herr Meier möchte vom selben Vermieter auch eine Garage mieten, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindet. Somit bekommt Herr Meier nach Rücksprache mit dem Vermieter durch den Hausmeister einen Garagenschlüssel ausgehändigt mit dem Hinweis, den Mietvertrag über die Garage müsste Herr Meier dann mit dem Vermieter machen.

Zwischenzeitlich geriet der Abschluss eines Vertrages für die Garage durch Vermieter und Mieter in Vergessenheit, insbesondere hat der Vermieter in der gesamten Zeit kein Wort darüber verloren. Im Herbst 2007 nun möchte der Vermieter den Vertrag abschliesen und rückwirkend auf Sommer 2006 datieren und somit die letzten 16 Monate nachgezahlt haben.

Geht das, oder obliegt es dem Vermieter, seine Verträge zeitnah abzuschließen? Was passiert, wenn der Mieter nun die Garage räumt und von allem nichts gewusst haben will?

Hallo,

Herr Meier möchte vom selben Vermieter auch eine Garage
mieten, die sich ebenfalls auf dem Grundstück befindet. Somit
bekommt Herr Meier nach Rücksprache mit dem Vermieter

aha, ein mündlicher Mietvertrag wurde geschlossen.

durch
den Hausmeister einen Garagenschlüssel ausgehändigt

einen Zeugen (zumindest für irgendeine Art der Übereinkunft) gibts auch.

mit dem
Hinweis, den Mietvertrag über die Garage müsste Herr Meier
dann mit dem Vermieter machen.

Zwischenzeitlich geriet der Abschluss eines Vertrages für die
Garage durch Vermieter und Mieter in Vergessenheit,

Es geriet wohl eher in Vergessenheit, den mündlich geschlossenen Vertrag schriftlich zu fixieren.

insbesondere hat der Vermieter in der gesamten Zeit kein Wort
darüber verloren. Im Herbst 2007 nun möchte der Vermieter den
Vertrag abschliesen und rückwirkend auf Sommer 2006 datieren
und somit die letzten 16 Monate nachgezahlt haben.

Hier könnte der Vermieter ein Problem mit der Höhe der Zahlung bekommen. Wie soll er belegen (wenn keine Zeugen dabei waren), welche Miethöhe mündlich ausgemacht wurde.

Geht das, oder obliegt es dem Vermieter, seine Verträge
zeitnah abzuschließen?

Wie gesagt wurde der Vertrag bereits mündlich abgeschlossen und der Mieter hat ihn durch konkludentes Handeln (er hat den Schlüssel entgegengenommen und die Garage genutzt) bestätigt.

Was passiert, wenn der Mieter nun die
Garage räumt und von allem nichts gewusst haben will?

Tja, da ist noch der Hausmeister, der die Benutzung der Garage bezeugen kann. Vermutlich gibt es auch Nachbarn, die den Mieter in der Garage gesehen haben. Wie will der Mieter erklären, dass er nichts davon wusste, einen Garagenschlüssel bekommen zu haben oder davon, dass er schon seit Monaten die Garage nutzt?

Der V dürfte keine Probleme haben, den Abschluss eines Vertages glaubhaft zu machen. Problematisch wird der Beweis von inhaltlichen Punbkten des Vertrags.

Gruß, Niels