Abschlussrenovierung

Müsste der Mieter in diesem Fall eine Abschlussrenovierung durchführen oder würde das neue BGH Urteil greifen?

_Hallo,

ich habe erneut eine Bitte und hoffe, dass hier vielleicht der Fragenkatalog, der nicht vollständig sein kann, in die FAQ aufgenommen wird. Eine Frage wie „Ich ziehe aus, muss ich renovieren“ kann man nicht beantworten. Bitte mal folgende Hinweise beachten:_

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ? 01.01.05
2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ? Da gibt es eine Sondervereinbarung zwischen VORmieter und aktuellem Mieter. Der Teppichboden im 2. OG wurde gegen Renovierung getauscht.
Ein Schreiben des Vermieters
3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
wir nehmen an, das wäre unklar da unrenoviert übernommen
4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
6.1 Während der Mietdauer übernimmt der Mieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen
6.2 Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, die sachgeme Pflege der Fußböden, das Streichen der Heizkörper einschlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster.
6.3. Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden
6.4. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist das Objekt in renoviertem Zustand zurückzugeben.
5)Wie lautet der genaue Text ?
6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung? keine
7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?nein
8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
12.1. Nach Beendigung des Mietverhltnisses hat der Mieter die Mietsache vollständig geräumt un gereinigt und renoviert zurückzugeben. Alle Schlüssel sind vom Mieter selbst beschafften, sind dem Vermieter zu übergeben. Beschädigungen der Mietsache, die der Mieter oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht haben sind zu beseitigen.
9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
10)Gibt es beschädigte Tapeten ? ehm ja könnte aber geklebt werden.
11)Sind Wände farbig gestrichen ? nein
12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ? bisher wurden keine gemacht.
_Helft mit, dass nicht unzählige Rückfragen notwendig sind, die sich fast immer wiederholen.

Gruss Günter_

Hallo Lilly,

so wie ich die Antworten zu den Fragen interpretiere, muss bei Auszug renoviert werden.

Es werden weder Fristen, Quotenzahlungen o.ä. verlangt.

Eine Vereinbarung mit dem Vormieter geht den VM nichts an. Der Mieter hat hier ja seinen Vorteil daraus gezogen, dass gegen Überlassung eines Teppichbodens bei Einzug renoviert wurde. Das er bei Auszug dann noch mal dran ist, hätte ihm klar sein können.

M.E. muss also renoviert werden.

Gruß
Nita