Mietvertrag - Wirksamkeit

Ich hätte da auch mal eine Frage die mich schon länger beschäftigt. Nehmen wir mal an 4 Hauptmieter(HM)schließen einen Mietvertrag mit dem Vermieter einer Wohnung. Nach längerer Zeit stellt sich allerdings herraus im Mietvertrag der Ehemann als Vermieter eingesetzt ist, jedoch die Ehefrau ihn unterschrieben hat.

Meine Frage ist nun hat das Gültigkeit oder was geschieht in so eine Falle?

Mit besten Grüßen
Mo

Ich hätte da auch mal eine Frage die mich schon länger
beschäftigt. Nehmen wir mal an 4 Hauptmieter(HM)schließen
einen Mietvertrag mit dem Vermieter einer Wohnung. Nach
längerer Zeit stellt sich allerdings herraus im Mietvertrag
der Ehemann als Vermieter eingesetzt ist, jedoch die Ehefrau
ihn unterschrieben hat.

Meine Frage ist nun hat das Gültigkeit oder was geschieht in
so eine Falle?

Hallo,

der Mietvertrag ist gültig. Es kommt oft vor, dass innerhalb der Ehe die Vermögensverhhältnisse nicht so sind, wie diese offiziell dargestellt werden oder es wird aus steuerrechtlichen Gründen der Ehefrau Eigentum übertragen, während sie trotzdem nichts zu sagen hat.

Gruss Günter

Hallo,

ich kann deiner Rechtsauslegung (zum wiederholten Mal) nicht folgen.

Wenn der Vermieter A ist, darf B idR. nur unterschreiben, wenn eine Vollmacht vorliegt. Wenn A der Eigentümer ist aber aus irgendwelchen Gründen B als Vermieter auftreten lassen will, muss B im Vertrag stehen und auch unterschreiben.

Gruß

S.J.

Hallo,

der Mietvertrag ist gültig. Es kommt oft vor, dass innerhalb
der Ehe die Vermögensverhhältnisse nicht so sind, wie diese
offiziell dargestellt werden oder es wird aus
steuerrechtlichen Gründen der Ehefrau Eigentum übertragen,
während sie trotzdem nichts zu sagen hat.

Gruss Günter

Hallo,

ich kann deiner Rechtsauslegung (zum wiederholten Mal) nicht
folgen.

Wenn der Vermieter A ist, darf B idR. nur unterschreiben, wenn
eine Vollmacht vorliegt. Wenn A der Eigentümer ist aber aus
irgendwelchen Gründen B als Vermieter auftreten lassen will,
muss B im Vertrag stehen und auch unterschreiben.

Ich unterstelle, dass Du die Frage gelesen hast. Ein Ehemann kann selbstverständlich für die Ehefrau den Vertrag abschließen, auch wenn diese ihn später unterschreibt oder umgekehrt.

Vielleicht mal im BGB - KOmmentar nachlsen und vor allem zur Frage im Mietrecht.

Gruss Günter

Hallo,

der Mietvertrag ist gültig. Es kommt oft vor, dass innerhalb
der Ehe die Vermögensverhhältnisse nicht so sind, wie diese
offiziell dargestellt werden oder es wird aus
steuerrechtlichen Gründen der Ehefrau Eigentum übertragen,
während sie trotzdem nichts zu sagen hat.

Gruss Günter

Ich unterstelle, dass Du die Frage gelesen hast. Ein Ehemann
kann selbstverständlich für die Ehefrau den Vertrag
abschließen, auch wenn diese ihn später unterschreibt oder
umgekehrt.

Vielleicht mal im BGB - KOmmentar nachlsen und vor allem zur
Frage im Mietrecht.

Ups, da wird er bei einem Fehler ertappt und ändert schlagartig die Argumentation.

Wo bitte ist geregelt, dass meine Ehefrau Verträge für mich abschließen darf? Quellen bitte.

Hi,

Du könntest mir ja mal die §§ nennen, aus dem Du das Recht ableitest. Sorry, ich muß mich täglich auch in Bezug auf die Haftungsfrage mit derartigen Themen befassen. Wenn - was möglich ist - ich einen Fehler mache, kann ich dazu stehen. Daher bin ich auf nicht konkrete Hinweise oder Fragen weniger gewagt in der Behauptung, was zutreffen könnte.

Gruss Günter

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Wo bitte ist geregelt, dass meine Ehefrau Verträge für mich
abschließen darf? Quellen bitte.

Hi,

Du könntest mir ja mal die §§ nennen, aus dem Du das Recht
ableitest. …

Häh? Du behauptest, Eheleute können Verträge im Namen ihrer Ehepartner Verträge schließen, ich bezweifle das und frage nach der Rechtsgrundlage und nun fragt Du mich nach den Paragraphen???