wenn der vermieter eines 2 familienhauses einen hund hat. berechtigt das automatisch den mieter auch einen hund zu halten?
liebe grüße
nachtrag
klausel im mietvertrag beinhaltet bei hundehaltung das einverständnis des vermieters.
klausel im mietvertrag beinhaltet bei hundehaltung das
einverständnis des vermieters.
Na, dann ist doch alles klar!
Und was sollte ein Hindeliebhaber gegen einen Hund haben? 
Er könnte höchstens damit argumentieren, dass er fürchtet, sein Kampfhund zerreißt jede Konkurrenz in der Luft.
Ein Recht ergibt sich daraus aber nicht, schließlich besteht ein Vertrag. (Wenn’s ein Minihund ist, würde ein Richter vielleicht noch auf die Kleintierhaltung verweisen, aber ein einfaches Gespräch ist da billiger.)
Gruß!
Horst
danke für deine antwort!
der vermieter hat in einem gespräch VOR mietvertrag unterzeichnung darauf hingewiesen, daß sein hund (boxer) nach 9 jahren alleine im haus schon territorialverhalten hat , und im mietvertrag wurde dies dann schriflich fixiert!
plötzlich steht mieter mit dem hund da und lügt dem vermieter auf die frage ob es sein hund sei, kackendreist grinsend ins gesicht :" neeee, der ist nur zu besuch"(das ist jetzt 2 wochen her)
was für eine fikiv, verrückte geschichte:wink:
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Moin, Tanja,
juristisch ist der Vermieter im Recht, ansonsten - menschlich und so - steht er da wie ein Depp.
Gruß Ralf
hi Ralf, auch dir danke…das ist lediglich ein bruchteil dieser ausgedachten geschichte!
auf diesen ausschnitt bezogen, hättest du vielleicht sogar recht *g*
da wäre dann die frage, wer der DEPP ist, wenn man alles kennt…ich wünsche dir einen schönen abend!
liebe grüße!
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Diese Spielchen kenne ich: Vermieter verbietet Katzen, hat aber selber eine, die durch den Garten des Mieters schleicht - haha , wie witzig!
Hier sieht es allerdings anders aus:
"Steht im Vertrag: [sinngemäss] Für jede Tierhaltung bedarf es der
Zustimmung des Vermieters
steht es dem vermieter grundsätzlich frei, ob er die Tierhaltung
duldet oder nicht.(OLG Hamm)
Er kann u.U. auch verlangen, dass der Mieter zB
einen Hund wieder abgibt.
ABER:
Halten bereits mehrere Familien im Haus einen Hund oder eine Katze,
handelt er rechtsmissbräuchlich. d.h. er muss auch dem neuen Mieter
einen Hund erlauben.