Mieter nimmt seinen Lebenspartner in die Wohnung

Hallo,

Einzelmieter und Vermieter haben vor Jahren einen mündlichen Mietvertrag über Wohnraum geschlossen.
Jahre später informiert sich der Vermieter beim Mieter, wer alles in der Wohnung wohnt. Der Mieter gibt sich und seinen Lebenspartner an.

Besteht nun der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem (seinerzeit) Einzelmieter weiter oder ist nun - quasi durch diese Mitteilung - der Lebenspartner nun auch Mietvertragspartei geworden ?

danke + Grüße
jwd

Hi,

Besteht nun der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem
(seinerzeit) Einzelmieter weiter

Ja.

oder ist nun - quasi durch
diese Mitteilung - der Lebenspartner nun auch
Mietvertragspartei geworden ?

Nein.

Gruß Stefan

Ich kenne mich mit mündlichen Mietverträgen nicht aus, aber bei schriftlichen ist es so, dass man in der Pflicht ist einen neuen „Mitbewohner“ dem VM mitzuteilen. Dann wird geklärt, ob der neue Mitbewohner, wenn er denn nicht nur übergangsweise dort wohnt, mit in den Vertrag aufgenommen wird, oder ob er zum Untermieter wird. Ich kann mir dabei nicht vorstellen, dass es eine Rolle spielt, ob der Zuziehende Lebenspartner ist oder nicht.
Aber da sowieso nichts schriftlich festgehalten wurde, gelten auch nicht die Bestimmungen, die diesbezüglich idR in einem Mietvertrag festgehalten werden. Wenn den Parteien ein mündlicher Mietvertrag reicht, dann ist es, denke ich mal sowieso egal. Die Mietzahlung kann ja auch nur einer überweisen und man teilt intern.
Das zu meinen persönlichen Erfahrungen, also Inhalt ohne Gewähr.

Ich kenne mich mit mündlichen Mietverträgen nicht aus, aber
bei schriftlichen ist es so, dass man in der Pflicht ist einen

Es gibt keinen Unterschied zwischen mündlich und schriftlich geschlossenen Mietverträgen. Einzig die Beweißbarkeit der Absprachen ist schwieriger.

neuen „Mitbewohner“ dem VM mitzuteilen. Dann wird geklärt, ob
der neue Mitbewohner, wenn er denn nicht nur übergangsweise
dort wohnt, mit in den Vertrag aufgenommen wird, oder ob er
zum Untermieter wird.

Nicht nur mitteilen, der VM muß der zusätzlichen Belegung zustimmen. In vielen Fällen (so auch beim Lebenspartner) kann diese Zustimmung aber nicht (bzw. nur in Ausnahmen) verweigert werden.
Die beiden von Dir genannten Möglichkeiten sind die Ausnahme. In der Regel nimmt der VM den zusätzlichen Bewohner schlicht zur Kenntnis und berücksichtigt ihn bei der NK-Abrechnung. Er wird weder Untermieter noch Vertragspartner, sondern schlicht zusätzlicher Bewohner…

Ich kann mir dabei nicht vorstellen,
dass es eine Rolle spielt, ob der Zuziehende Lebenspartner ist
oder nicht.
Aber da sowieso nichts schriftlich festgehalten wurde, gelten
auch nicht die Bestimmungen, die diesbezüglich idR in einem
Mietvertrag festgehalten werden. Wenn den Parteien ein
mündlicher Mietvertrag reicht, dann ist es, denke ich mal
sowieso egal. Die Mietzahlung kann ja auch nur einer
überweisen und man teilt intern.
Das zu meinen persönlichen Erfahrungen, also Inhalt ohne
Gewähr.

Nicht nur mitteilen, der VM muß der zusätzlichen Belegung
zustimmen. In vielen Fällen (so auch beim Lebenspartner) kann
diese Zustimmung aber nicht (bzw. nur in Ausnahmen) verweigert
werden.

Klar muss der VM seine Zustimmung geben und kann nur begründet widersprechen. Der VM hat in dem Fall aber anscheinend zugestimmt, ist also nicht Gegenstand der Frage.

In der Regel nimmt der VM den zusätzlichen Bewohner schlicht
zur Kenntnis und berücksichtigt ihn bei der NK-Abrechnung.

Wie gesagt, das ist meine Erfahrung und muss nicht die Regel sein. Würde mich aber wundern, wenn der Vertrag nicht geändert werden würde. Schließlich steht dort nunmal verzeichnet wer in welcher Wohnung wohnt. Und wenn sich was ändert, ist der Vertrag nicht mehr aktuell.

Er wird weder Untermieter noch Vertragspartner, sondern schlicht
zusätzlicher Bewohner…

…der warum nicht im Vertrag steht? Mag sein, dass es viele VM aus einfacher Bequemlichkeit dabei belassen, aber korekkt ist es meiner Meinung nach nicht. Da der neue Mieter nicht im Vertrag steht hat er weder Rechten noch Pflichten, noch kann er bezeugen, dass er dort wohnt und seit wann. Zumindest dann nicht, wenn er aus verschiedenstens Gründen den Mietvertrag vorlegen muss.

Wie auch immer, es handelt sich hier nicht um einen schriftlichen Vertrag!
Der VM hat seine Zustimmung gegeben und sich nicht dazu geäußert in welchem Verhältnis er zu dem VM steht (Mieter, Untermieter, „Bewohner“ etc). Also wird es dem VM wohl nicht von Belang sein. Ist es dem Mieter aber wichtig das zu wissen, aus welchen Gründen auch immer, sollte er den VM einfach fragen.

Hallo,

Wie gesagt, das ist meine Erfahrung und muss nicht die Regel
sein. Würde mich aber wundern, wenn der Vertrag nicht geändert
werden würde. Schließlich steht dort nunmal verzeichnet wer in
welcher Wohnung wohnt. Und wenn sich was ändert, ist der
Vertrag nicht mehr aktuell.

Im Mietvertrag ist der Vertragspartner erwähnt. Nicht aber, wer dort wohnt. Sonst müsste ja bei jedem Kind, was im Haushalt des Mieters geboren wird, der Mietvertrag geändert werden. Wenn ein weiterer Bewohner in die Wohnung einzieht mag das genehmigungspflichtig sein, am Vertragsverhältnis, insbes. den Vertragspartnern ändert das aber nichts.

…der warum nicht im Vertrag steht? Mag sein, dass es viele
VM aus einfacher Bequemlichkeit dabei belassen, aber korekkt
ist es meiner Meinung nach nicht. Da der neue Mieter nicht im
Vertrag steht hat er weder Rechten noch Pflichten, noch kann
er bezeugen, dass er dort wohnt und seit wann. Zumindest dann
nicht, wenn er aus verschiedenstens Gründen den Mietvertrag
vorlegen muss.

Das ist sicher nicht das Problem des Vermieters. Außerdem ist die eingezogene Person nicht, wie du schreibst, ein „neuer Mieter“ sondern einfach Bewohner der Wohnung. Zudem: Wer sollte die Vorlage eines Mietvertrags verlangen? Und selbst wenn. Es gibt durchaus Menschen, die in Wohnungen wohnen ohne im Mietvertrag zu stehen.

Gruß

S.J.

danke owT
.