Hallöchen ich hab da mal eine Frage…
Wenn jemand ein Untermietverhältnis kündigt, fristgerecht und alles, aber schon seit längerer Zeit das Zimmer nur noch zum Sachen unterstellen nutzt und der Vermieter feststellt, das öfter mal seine eigenen Sachen aus der Wohnung fehlen, die dann außerhalb der Wohnung wieder auftauchen (Haus ist Eigentum von Verwandten), besteht dann für den Vermieter die Möglichkeit die Wohnungstür abzuschließen, so dass der Untermieter nur noch im Beisein des Vermieters die Wohnung betreten kann? Oder kann der Vermieter alle anderen Räume abschließen? Auch die die im Mietvertrag beschrieben wurden als gemeinschaftlich genutzten Räume wie Küche und Bad? Der Untermieter wohnt bereits in einer anderen Wohnung im gleichen Haus, ihm würde dadurch also kein Nachteil entstehen, weil Bad und Küche hat er ja in der anderen Wohnung auch. Zimmer wird nur noch zum Möbel und Klamotten unterstellen genutzt. Das Zimmer selbst ist auch abgeschlossen und wird vermutlich bei dem Wetter auch nicht geheizt (Schimmelgefahr). Geht hauptsächlich darum, dass nix „versehentlich“ aus der Wohnung geräumt wird.
Bitte keine direkten rechtlichen Auskünfte, möchte nur wissen ob jemand damit Erfahrung hat oder mir sagen kann wo man sich erkundigen kann oder nachlesen kann. Vielen Dank im Voraus.
Lieben Gruß
Angie