Heiz- und Nebekosten zu hoch - was tun?

hallo,

angenommen der Vermieter stellt einem Mieter Mitte des Jahres einen riesen Betrag an Nebenkosten in Rechnung mit der Begründung der Mieter hätte viel mehr als alle anderen im Haus geheizt. Jetzt gäbe es in dem Haus aber keine separate Heizungskontrolle. Wie wollen die das dann feststellen?
Der betroffene Mieter hätte aber mit Gewissheit nicht viel heizen müssen, da die Besitzer über ihm Fußbodenheizung haben und nebenan der Heizungsraum ist.
Wie kann der Mieter das nächste mal nachweisen, dass er wenig geheizt hat? Heizkostenverteiler? Wie funktioniert das?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo

da sollte man als Mieter erst mal wissen, wie denn der Heizungsverbrauch für die einzelnen Wohnungen ermittelt wird, falls es sich um Ölheizung handelt.

Also: wie wurde welcher Verbrauch festgestellt und wie wurde dieser abgerechnet, aufgeteilt nach Grund- und Verbrauchskosten?

Hat denn der Mieter vorsorglich Einspruch eingelegt oder bereits bezahlt?

Abrechnung verläuft laut Vermieter gesamtheitlich für alle Partitionen. Die Gesamtsumme wird dann über die größe der Wohnung überschlagen. Quasi 1000€ Gesamtkosten / 1000m² Gesamtfläche * 60m² Wohnung = 60€ Nebenkosten.

Der Mieter hat die letzte Rechnung bereits gezahlt um das Verhältnis zum Vermieter nicht zu stören, will sich aber für die nächste Saison absichern.

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Na, dann hat der Mieter ja viel Zeit, sich intensiv über die Regelungen, die für die Heizkostenabrechnung gelten, zu informieren.

Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, muss der Vermieter die Heizkosten nach den Vorschriften der Heizkostenverordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heizko…) abrechnen, und zwar auch dann, wenn im Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist.

Jeder Mieter, dem sein Vermieter Heizkosten in Rechnung stellt, tut gut daran, sich die Heizkostenverordnung auszudrucken und sie gründlich zu studieren.

Einige besonders wichtige Regelungen der Heizkostenverordnung seien im folgenden aufgeführt:

Der Vermieter muss den anteiligen Verbrauch der Mieter an Wärme erfassen. Dazu muss er alle beheizten Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung (z.B. Wärmezähler oder Heizkostenverteiler) versehen.

Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 %, höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Mieter zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.

Soweit die Kosten der Versorgung mit Wärme nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden, hat der Mieter das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen.

Weitere wichtige Infermationen kann man finden, wenn man bei Google mit dem Stichwort „Heizkostenabrechnung“ sucht.

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