Eigenbedarf, Mieter, Untermieter

Hallo,

ein Untermieter wohnt in der Wohnung des eigentlichen Mieters. Nun will der Mieter Eigenbedarf geltend machen. Einen Mietvertrag gibt es nicht, das lief bisher alles auf mündlicher Vereinbarung und die Miete wurde immer pünktlich gezahlt. Wie sind die Chancen für den Untermieter, welcher nun raus soll, aber nicht will? Danke für Infos.

Rüdiger

P.S.: Ich muß gleich zum Dienst und kann erst später wieder im Forum sein.

Hallo!

Der Hauptmieter kann seinem Untermieter nicht nur „ordentlich" kündigen, wenn er zum Beispiel Eigenbedarf an den untervermieteten Räumen nachweisen kann. Wenn der Untermieter in der Wohnung des Hauptmieters wohnt, kann der Hauptmieter seinem Untermieter sogar ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn er die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist - in der Regel drei Monate bei eine Wohndauer unter fünf Jahren - um weitere drei Monate verlängert.

Gruß, Franz

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