Hallo,
wie ist das eigentlich mit der Kündigungsfrist? Genauer gefragt, es sind ja bei unbefristeten Mietverträgen, 3 Monate.
Aber, 3 Monate zu wann? Zum Monatsende? Ist auch eine Kündigung möglich z.B. zum 15.? Oder 5. eines Monats? Wo kann man das nachlesen bzw. „schwarz auf weiß“ zeigen/beweisen?
Von einem Arbeitsvertrag oder Versicherungsvertrag gibt es immer den Zusatz „zum Freitag“, „zum Monatsende“, „zum Quartalsende“ etc.
Nur bei einer Mietkündigungsfrist gibt es irgendwie keine genauen Angaben. Jedenfalls habe ich es noch nicht gefunden…
Vielen Dank für Eure Antworten.
Grundsätzlich gilt immer mal das allgemeine Recht > BGB; ein Mietvertrag dient lediglich der Ergänzung/Klarstellung oder auch der Vereinbarung von vom BGB abweichender Details (soweit dies wiederum das BGB zulässt)
Kündigungsfristen siehe > § 573 a BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
„zum Ablauf des übernächsten Monats“
Monat bezieht sich hier nicht auf den Kalendermonat, sondern auf den Mietzahlungszeitraum - der wiederum entspricht aber üblicherweise dem Kalendermonat (es sei denn im Mietvertrag wurde der Begriff „Mietmonat“/„Mietzahlungszeitraum“ anders definiert)
Hallo!
§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB lautet: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“
Gruß, Franz
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Ich bedanke mich für Eure Mühe und die erhaltenen Antworten.
Danke!