Einzug in EFH zur Miete

Hallo,

Person A ist auf der Suche nach einer Wohnung. Hat nun eine Dachgeschoss gefunden. Diese ist aber im Einfamilienhaus. Ist von diesem Einzug abzuraten?
Berechnet eine dritte Stelle z.b. die Betriebskosten?
Sind BK bei Familienhäusern großer als bei einem Neubau?

Ebenfalls Hallo

Person A ist auf der Suche nach einer Wohnung. Hat nun eine Dachgeschoss gefunden. Diese ist aber im Einfamilienhaus. Ist von diesem Einzug abzuraten?

„Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.“
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Die erleichterte Kündigung könnte durchaus ein Grund sein, der einen von der Anmietung einer solchen Wohnung abhalten könnte …

Berechnet eine dritte Stelle z.b. die Betriebskosten?

Nein - grundsätzlich ist der Vermieter zur Abrechnungserteilung verpflichtet; der Vermieter kann aber (unter entsprechender Kostenumlage) auch eine Abrechnungsfirma beauftragen. Die umgelegten Kosten müssen tatsächlich angefallen sein - und dies muss jeder Vermieter auf Nachfrage auch belegen.
Allerdings kann bei einer Wohnung im Sinne von § 573a BGB auch vereinbart werden, dass KEINE verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgt > Heizkostenverordnung § 2
http://www.ista.de/ista_infothek/recht_gesetz/gesetz…

Das kann je nach Einzelfall gut oder schlecht sein, zumindest fallen bei nichtverbrauchsabhängiger Kostenumlage auch keine (umlagefähigen) Kosten der Verbrauchsermittlung an (Messgeräte).

Sind BK bei Familienhäusern großer als bei einem Neubau?

DIE Frage versteh’ ich nicht

Vielleicht mal so:
Wer für sich selbst baut, hat meist auch die langfristigen Kosten im Auge und gibt daher i.d.R. mehr für Isolierung/Haustechnik/Heizung bzw. energiesparende Technik aus.
Außerdem wurde in den letzten Jahren die Wärmeschutzverordnung mehrfach überarbeitet bzw. inzwischen durch die Energieeinsparverordnung ersetzt.
Von daher meine ich, dass die BK gerade bei selbstbewohnten Haus i.d.R. eher niedriger sind. Dazu: je neuer das Haus - je niedriger sollten die BK sein.

Zudem fallen bei einem vom VM selbst bewohnten 2-Fam.-Haus i.d.R. manche Betriebskosten (Hausmeister, Aufzug, Hausreinigung/Putzfrau), die in größeren Mietshäusern üblich sind, gar nicht erst an - stattdessen sind die anfallenden Arbeiten ggfs. halt selbst auszuführen.