Hallo,
ein Untermieter in einer dreier-WG hat entgegen der Vereinbarung im Mietvertrag (einzug im Sept.07) bisher keine Kaution gezahlt.
Vereinbart waren 5oo am 1.9., und ab 1.10. jeweils 50 Euro 5 Monate lang.
Bisher ist keinerlei Kaution eingegangen. Auf mündliche Mahnung wurde nicht reagiert.
Zudem ist noch der Partner der Untermieterin ständig in der Wóhnung, auch allein, was so nicht vereinbart war und auch nicht Bestandteil des Mietvertrages. Die Mieterin ist auch nicht einsichtig, daß die ständige Anwesenheit des Freundes die Vermieterin stört. (Mädels haben z.B.gern ihr Bad allein, deshalb auch eine Frauen-WG)
Der Mietvertrag ist abgeschlossen für ein Mädel in einer Mädel-WG.
Rechtfertigt das alles eine fristlose Kündigung ??
Vielen Dank für Eure Mühe !
Claus
Hallo!
Auszig aus http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietkaution-und-K%C3…:
„Haben die Mietparteien im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution durch den Mieter vereinbart und zahlt der Mieter diese Kaution auch nach Mahnung durch den Vermieter nicht, ist der Vermieter zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.“
Auszug aus http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=44978:
„Die Nichtzahlung der Kaution ist eine erhebliche Vertragpflichtverletzung durch den Mieter, und damit ein Grund zur Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.“
Die Kündigung nach § 573 BGB ist eine ordentliche, keine fristlose Kündigung.
Gruß
Hallo Franz,
vielen Dank für die gute Aufklärung.
Eine ordentliche Kündigung mit stichhaltiger Begründung kann auch
zum sofortigen Auszug des Mieters führen
)
Vielen Dank !
Claus