Frage: Zu wann kann der Mieter kündigen??? Gibt es ein
Sonderkündigungsrecht?
Hallo Leo,
in deinem Beispiel hat der Mieter doch ausreichend Zeit ganz normal die Drei-Monats-Frist einzuhalten.
Eine Mieterhöhung bedarf übrigens der Zustimmung des Mieters. Er kann also auch in aller Ruhe prüfen, ob die Mieterhöhung in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt ist. Die Mieterhöhung wird im Zweifelsfall erst dann wirksam, wenn entweder der Mieter von sich aus zustimmt oder aber ihn ein Gericht dazu verurteilt.
Für eine kürzere Kündigungsfrist - um darauf nochmal zurückzukommen - gibt es allerdings keinen Grund.
Wenn Mieter A kündigt (im November, z. Bsp. am 10. )
Endet dann der Mietvertrag am 31. Januar oder 29. Februar 2008(Monat der Kündigung bei der Dreimonatsfrist mitgerechnet oder nicht).
Wenn Mieter A kündigt (im November, z. Bsp. am 10. )
Endet dann der Mietvertrag am 31. Januar oder 29. Februar
2008(Monat der Kündigung bei der Dreimonatsfrist mitgerechnet
oder nicht)?
Der Februar wäre schon noch mit drin. Da aber der Mieter der höheren Miete nicht zustimmen muß, dürfte dies kein Problem sein. Der Vermieter wird wohl auch kaum versuchen, für Februar nun die höhere Summe einzuklagen, wenn der Mieter gerade wegen der Mieterhöhung kündigt.