Zu niedrige Nachzahlung der Nebenkosten

Guten Abend,

wenn ein Mieter den in der jährlichen Nebenkostenabrechnung bezifferten Betrag nur teilweise zahlt, aber gleichzeitig zum Jahresende die Wohnung kündigt, ist es dann sinnvoll den Rest-Betrag per Mahnbescheid zu erwirken?

Schriftliche und telefonische Versuche der Kontaktaufnahme vom Vermieter zum Mieter haben leider keinen Erfolg, der Mieter ist nicht zu sprechen.
Danke für alle Antworten.

Guten Abend,

wenn ein Mieter den in der jährlichen Nebenkostenabrechnung
bezifferten Betrag nur teilweise zahlt, aber gleichzeitig zum
Jahresende die Wohnung kündigt, ist es dann sinnvoll den
Rest-Betrag per Mahnbescheid zu erwirken?

Der offene Restbetrag aus einer in 2007 fällig gewordenen Forderung verjährt erst mit Verstreichen des 31.12.2010 (Jahresende = 31.12.2007 + 3 Jahre).
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
Insoweit schadet es nichts, zunächst mal Kosten zu sparen und mit dem Mahnbescheid noch abzuwarten (vielleicht sind noch weitere Forderungen zu titulieren).

Es könnte vielmehr sogar Sinn machen, en Ablauf der Einwendungsfrist des Mieters abzuwarten > siehe Abs 3 = 12 Monate nach Zugang der Abrechnung
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html

Hat der Mieter denn eine Begründung für’s Nichtbezahlen genannt oder womöglich gar schon Einwände gegen die BK-Abrechnung vorgebracht, sein Einsichtsrecht in die Belege geltend gemacht?
Evtl. ist da zuvor noch vermieterseits eine Handlung geschuldet, damit überhaupt ein einklagbarer Anspruch besteht …
Auch sollte der fristgerechte Zugang der Abrechnung einwandfrei beweisbar sein … (anscheinend äußerst beliebte Behauptung: „Abrechnung nicht erhalten“)

Schriftliche und telefonische Versuche der Kontaktaufnahme vom
Vermieter zum Mieter haben leider keinen Erfolg, der Mieter
ist nicht zu sprechen.

Vielleicht mal von einem anderen Anschluss aus anrufen … oder temporär die Rufnummern-Übermittlung ausschalten (ich glaube *31#)

Danke für alle Antworten.

Vielleicht mal von einem anderen Anschluss aus anrufen …
oder temporär die Rufnummern-Übermittlung ausschalten (ich
glaube *31#)

*31# funktioniert bei der D-Telekom, wenn man aber Kunde von 2+2 oder Ark0r ist …