Schimmelbefall - Maßnahmen und Rechte?

Hallo, es geht um folgendes Anliegen.

Ein Mieter hat vor ca. 4 Wochen einen Schimmelbefall im Schlafzimmer, nähe Fenster, festgestellt.
Es wird 2x am Tag für gelüftet und es stehen in jedem Zimmer Luft-Entfeuchter, weshalb falsches Lüften o.Ä, eigentlich außer Frage steht.
Also wurde die Vermieterin infomiert, die dann nach mehrmaligem hinterher telefonieren endlich dazu bereit war, sich das einmal näher anzuschaun.

2 Tage später war die Vermieterin bei dem Mieterund warf dem Mieter erstmal das unsachgemäße o. zu seltene Lüften vor. Nach kurzem Aufklären, nahm die Vermieterin den Vorwurf jedoch zurück.
Da sie der Meinung war, die Feuchtigkeit an der Wand müsse von einem kaputten Rohr o.Ä kommen, wollte sie einen Klempner vorbeischicken, der sich alles nochmals näher anschauen sollte.

Wieder musste der Mieter tagelang hinterhertelefonieren, ehe endlich ein Klempner + Geselle vorbeigeschickt wurden.
Diese sahen den Schimmelbefall (der sich mittlerweile auch im Wohnzimmer und in der Küche ausgebreitet hatte, sich überall lang zog und schon modrig roch), untersuchten die Rohre, Fassaden etc. und konnten nicht feststellen woher die Feuchtigkeit kam.
Dem Mieter wurde vom Klempnermeister mittgeteilt, es müsste eine „größere“ Firma vorbei kommen, die mit exakteren Geräten, Messungen und Untersuchungen an der Hauswand unternehmen könnte und der Klempner würde die Vermieterin infomieren.

Der Mieter wartet bis heute (2 Wochen später) auf diese besagte Firma und die Vermieterin ist telefonisch nicht zu erreichen, da sie angeblich spontan in den Urlaub gefahren ist.

Der Schimmelbefall wird immer schlimmer und breitet sich mittlerweile in der ganzen Wohnung aus, teile der Tapete haben sind schon weitesgehen aufgelöst und erste Sympthome (Kopfschmerzen und Übelkeit) treten immer öfters auf. Auch die Lebenspartnerin vom Mieter ist davon schon betroffen.

Der Mieter guckt sich mittlerweile nach einer neuen Wohnung um.

Die Fragen:

Zu welchen Gegenmaßnahmen ist die Vermieterin verpflichtet? Der Mieter hat mittlerweile das Gefühl, die Vermieterin hat einfach keine Lust, sich um den Befall zu kümmern, die Vermieterin schiebt es nun schon seit ca. 4 Wochen vor sich her.

Darf der Mieter unter diesen Umständen fristlos kündigen und ausziehen?

Muss vorher ein Gutachter den Schimmelbefall untersuchen und wenn ja, an wen muss der Mieter sich wenden (Gesundheitsamt?) und welche Kosten muss er tragen?

Ab wann gilt eine, durch Schimmel befallene Wohnung als unbewohnbar?

Kann die Vermieterin dem Mieter das Renovieren der Wohnung aufzwingen, obwohl der Zerfall der Tapeten defintive Ursache des Schimmelbefalls ist bzw. die Kaution dafür einbehalten?

Muss die Vermieterin die Umzugskosten teilweise oder ganz übernehmen?

Wieviel Zeit darf sich die Vermieterin mit der Rückzahlung der Kaution, nach dem Auszug des Mieters, lassen?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Lg
Kissa

Hallo Kissa,

eine Frage interessehalber. Handelt es sich bei der Wohnung um eine Neubeauwohnung?

Gruß

Samira

Nein, es handelt sich um eine Altbauwohnung.

Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Moin,
mein Kumpel Felix hat einige Fiktive Antworten für Dich:

Darf der Mieter unter diesen Umständen fristlos kündigen und
ausziehen?

Nein!

Muss vorher ein Gutachter den Schimmelbefall untersuchen und
wenn ja, an wen muss der Mieter sich wenden (Gesundheitsamt?)
und welche Kosten muss er tragen?

Felix sagt, das der Mieter hiermit nix zun tun hat. Es liegt ein Mangel vor, der anscheinend nicht Mieterverschulden ist.

Ab wann gilt eine, durch Schimmel befallene Wohnung als
unbewohnbar?

Kann nicht verallgemeinert werden, Einzelfallentscheidung (Ich weiss, ist blöd, aber ist leider so).

Kann die Vermieterin dem Mieter das Renovieren der Wohnung
aufzwingen, obwohl der Zerfall der Tapeten defintive Ursache
des Schimmelbefalls ist bzw. die Kaution dafür einbehalten?

Felix sagt erstmal nö, aber es gibt ja noch keine klare Ursache!
(Rechtlich gesehen)!!!

Muss die Vermieterin die Umzugskosten teilweise oder ganz
übernehmen?

Nö.

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Bitte, gerne.

Felix gibt Dir den heissen Tip: Wende Dich an den Mieterbund, die helfen Dir.
Felix kennt das von früher. Es geht erstmal darum, den Mangel abzustellen, da die Vermieterin ja vorerst zugänglich war, ist ihr nun evtl. bewußt was Sache ist.
Trotzdem muß sie schon den Schaden beseitigen, bzw. dafür sorgen.
Die Vermieterin MUSS die Möglichkeit haben, den Mangel zu beseitigen! Am besten per Einschreiben/Rückschein mit Mietminderung als Druckmittel.
So hat Felix das gemacht.
Wichtig: Fotos, Fotos, Fotos!!!
Geh zum Mieterbund.

Viele Grüße

Schimmel, der sich innerhalb von 4 Wochen vom Fensterbereich/Schlafzimmer auch in weitere Räume ausbreitet - da scheint mir dringender Handlungsbedarf !!!

„Man sollte als Erstes das örtliche Gesundheitsamt ansprechen“, empfiehlt Dr. Heinz-Jörn Moriske vom Umweltbundesamt
bitte weiterlesen:
http://www.wdr.de/tv/service/bauen/inhalt/20040625/b…
Das Gesundheitsamt kann z.B. eine „bauhygienische Beurteilung“ abgeben (zur Frage ob eine Gesundheitsgefährdung besteht)
dort auch: Mängelanzeige > Aufforderung zur Abhilfe unter Fristsetzung!

Hier noch eine Info eines Gesundheitsamtes:
http://www.gesundheitsamt-bremen.de/print/pdf/schimm…
und z.B.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Fristlose-K%C3%BCndi…

Immer vorausgesetzt: der Mieter hat den Schimmelbefall nicht selbst zu vertreten:

Zu welchen Gegenmaßnahmen ist die Vermieterin verpflichtet?

Zur Abstellung des Mangels, d.h. der baulichen Ursache für die erhöhte Feuchtigkeitsbelastung und den dadurch verursachten Schimmelbefall.

Darf der Mieter unter diesen Umständen fristlos kündigen und ausziehen?

Wenn die Wohnung tatsächlich so erheblich von Schimmel befallen ist, dass davon eine Gesundheitsgefährdung für den Mieter ausgeht, dann kann sogar das Recht zur fristlosen Kündigung durch den Mieter bestehen. Folge wäre dann z.B. auch ein Schadensersatzanspruch des Mieters (Umzugsmehraufwand o.Ä.)
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
Der Mieter ist allerdings für diese Sachumstände beweispflichtig.

Muss vorher ein Gutachter den Schimmelbefall untersuchen und wenn ja, an wen muss der Mieter sich wenden (Gesundheitsamt?) und welche Kosten muss er tragen?

s.o. - soweit Schadensersatzansprüche dem Grunde nach bestehen, betreffen die z.B. auch die Kosten der Beweiserbringung

Ab wann gilt eine, durch Schimmel befallene Wohnung als unbewohnbar?

Einzelfallabhängig, die Schilderung klingt allerdings schon recht dramatisch

Kann die Vermieterin dem Mieter das Renovieren der Wohnung aufzwingen, obwohl der Zerfall der Tapeten defintive Ursache des Schimmelbefalls ist bzw. die Kaution dafür einbehalten?

Nein, wenn tatsächlich „der Zerfall der Tapeten defintive Ursache des Schimmelbefalls“ ist

Muss die Vermieterin die Umzugskosten teilweise oder ganz übernehmen?

s.o. Schadensersatz

Wieviel Zeit darf sich die Vermieterin mit der Rückzahlung der Kaution, nach dem Auszug des Mieters, lassen?

Bis feststeht, dass der VM keine Ansprüche aus dem Mietverhältnis mehr hat - i.d.R. 6 Monate aufgrund § 548 BGB