Hallo, es geht um folgendes Anliegen.
Ein Mieter hat vor ca. 4 Wochen einen Schimmelbefall im Schlafzimmer, nähe Fenster, festgestellt.
Es wird 2x am Tag für gelüftet und es stehen in jedem Zimmer Luft-Entfeuchter, weshalb falsches Lüften o.Ä, eigentlich außer Frage steht.
Also wurde die Vermieterin infomiert, die dann nach mehrmaligem hinterher telefonieren endlich dazu bereit war, sich das einmal näher anzuschaun.
2 Tage später war die Vermieterin bei dem Mieterund warf dem Mieter erstmal das unsachgemäße o. zu seltene Lüften vor. Nach kurzem Aufklären, nahm die Vermieterin den Vorwurf jedoch zurück.
Da sie der Meinung war, die Feuchtigkeit an der Wand müsse von einem kaputten Rohr o.Ä kommen, wollte sie einen Klempner vorbeischicken, der sich alles nochmals näher anschauen sollte.
Wieder musste der Mieter tagelang hinterhertelefonieren, ehe endlich ein Klempner + Geselle vorbeigeschickt wurden.
Diese sahen den Schimmelbefall (der sich mittlerweile auch im Wohnzimmer und in der Küche ausgebreitet hatte, sich überall lang zog und schon modrig roch), untersuchten die Rohre, Fassaden etc. und konnten nicht feststellen woher die Feuchtigkeit kam.
Dem Mieter wurde vom Klempnermeister mittgeteilt, es müsste eine „größere“ Firma vorbei kommen, die mit exakteren Geräten, Messungen und Untersuchungen an der Hauswand unternehmen könnte und der Klempner würde die Vermieterin infomieren.
Der Mieter wartet bis heute (2 Wochen später) auf diese besagte Firma und die Vermieterin ist telefonisch nicht zu erreichen, da sie angeblich spontan in den Urlaub gefahren ist.
Der Schimmelbefall wird immer schlimmer und breitet sich mittlerweile in der ganzen Wohnung aus, teile der Tapete haben sind schon weitesgehen aufgelöst und erste Sympthome (Kopfschmerzen und Übelkeit) treten immer öfters auf. Auch die Lebenspartnerin vom Mieter ist davon schon betroffen.
Der Mieter guckt sich mittlerweile nach einer neuen Wohnung um.
Die Fragen:
Zu welchen Gegenmaßnahmen ist die Vermieterin verpflichtet? Der Mieter hat mittlerweile das Gefühl, die Vermieterin hat einfach keine Lust, sich um den Befall zu kümmern, die Vermieterin schiebt es nun schon seit ca. 4 Wochen vor sich her.
Darf der Mieter unter diesen Umständen fristlos kündigen und ausziehen?
Muss vorher ein Gutachter den Schimmelbefall untersuchen und wenn ja, an wen muss der Mieter sich wenden (Gesundheitsamt?) und welche Kosten muss er tragen?
Ab wann gilt eine, durch Schimmel befallene Wohnung als unbewohnbar?
Kann die Vermieterin dem Mieter das Renovieren der Wohnung aufzwingen, obwohl der Zerfall der Tapeten defintive Ursache des Schimmelbefalls ist bzw. die Kaution dafür einbehalten?
Muss die Vermieterin die Umzugskosten teilweise oder ganz übernehmen?
Wieviel Zeit darf sich die Vermieterin mit der Rückzahlung der Kaution, nach dem Auszug des Mieters, lassen?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
Lg
Kissa