nehmen wir an der Vermieter will den Mietern die Gartenpflege für ein Grundstück auferlegen, dass nicht direkt nutzbar ist sondern eigentlich nur bewachsen mit Bäumen und Sträuchern. Es gehört halt laut Plan scheinbar dazu.
kann der Vermieter die Gartenpflege den Mietern auferlegen, wenn das nicht im MV geregelt ist?
kann VM die Kosten UMLEGEN, wenn diese Kosten im Mietvertrag nicht explizit geregelt sind?
handelt es sich bei einem solchen Grundstück überhaupt um Gartenpflege?
gleiches gilt für den Winterdienst.
Die Mieter sind aufgefordert worden auch für dieses verwilderte Teil den Winterdienst zu leisten obwohl es hier garkeinen Gehweg gibt?
kann der Vermieter die Gartenpflege den Mietern auferlegen,
wenn das nicht im MV geregelt ist?
Nein, er kann nicht verlangen dass die Mieter selbst den Garten pflegen, es sei denn er vereinbart dies mit dem Mieter
kann VM die Kosten UMLEGEN, wenn diese Kosten im
Mietvertrag nicht explizit geregelt sind?
In welchem Fall? Wenn im Mietvertrag die Nutzung & Pflege des Gartens nicht erwähnt ist, dann würde ich mich gegen die Kostenauferlegung wehren. Manchmal steht allerdings unter Nebenkosten auch „Pflege der Außenanlagen“, das kann die Gartenpflege beinhalten. Dann müsste der Mieter die anteiligen Kosten tragen.
Wenn im Mietvertrag steht, dass die Gartenpflege erledigt werden muss und der Mieter es nicht tut, dann kann der Vermieter jemanden beauftragen und die Kosten weiterberechnen.
handelt es sich bei einem solchen Grundstück überhaupt um
Gartenpflege?
Tja, das ist Sache der Definition. Es ist ein Stück Grund auf dem sich Pflanzen befinden. Könnte man also als Garten ansehen
gleiches gilt für den Winterdienst.
Wenn’s im Mietvertrag steht, dann ja, muss sich aber natürlich im Rahmen halten. Wenn dort kein Weg ist und niemand das Grundstück betritt, dann würde ich gegen die Kostenumlage widersprechen.
Wenn’s im Mietvertrag steht, dann ja, muss sich aber natürlich
im Rahmen halten. Wenn dort kein Weg ist und niemand das
Grundstück betritt, dann würde ich gegen die Kostenumlage
widersprechen.
Was könnte denn ein Winterdienst umfassen, wenn gar kein Weg vorhanden ist?
Gruß
loderunner