Wartungsarbeiten in der Mietwohnung

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu den Wartungsarbeiten von Heizungsthermen. In einem Mietvertrag wurde festgehalten, dass man dazu verpflichtet ist, die Wartungskosten jährlich bis zu einem Betrag von 75.-€ zu tragen. Ist man als Mieter dafür verantwortlich, für regelmäßige Wartungen zu sorgen? Davon steht nichts im Mietvertrag und dementsprechend wurden auch keine Wartungen durchgeführt. Nun ist das Gerät verschmutzt und aufgrund seines Alters müsste ein neues Gerät gekauft werden. Da keine Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, ist der Mieter nun zahlungspflichtig?
Vielen Dank schonmal im Voraus!

Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zu den Wartungsarbeiten von
Heizungsthermen. In einem Mietvertrag wurde festgehalten, dass
man dazu verpflichtet ist, die Wartungskosten jährlich bis zu
einem Betrag von 75.-€ zu tragen. Ist man als Mieter dafür
verantwortlich, für regelmäßige Wartungen zu sorgen? Davon
steht nichts im Mietvertrag und dementsprechend wurden auch
keine Wartungen durchgeführt. Nun ist das Gerät verschmutzt
und aufgrund seines Alters müsste ein neues Gerät gekauft
werden. Da keine Wartungsarbeiten durchgeführt wurden, ist der
Mieter nun zahlungspflichtig?

NEIN

Wenn nirgendwo im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter zur Vornahme der Wartung (= zur direkten Beauftragung) verantwortlich ist, dann hat der Mieter auch keine Vertragspflicht verletzt (somit besteht auch kein Schadensersatzanspurzt aus Verletzung einer Vertragspflicht).

Grundsätzlich fällt die Beauftragung von Instandhaltungsarbeiten (Wartung) und Instandsetzungsarbeiten (Reparaturen) in den Verantwortungsbereich des Vermieters.
Dies ergibt sich aus § 535 BGB (Hauptpflichten aus dem Mietvertrag)
„…Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. …“
http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Die Kosten der Wartung einer Heizungsanlage sind allerdings umlagefähige Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung > § 2 Abs 4, 5, 6
http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html#…

Hallo,

wie sind diese widersprüchlichen Aussagen zu deuten:

In einem Mietvertrag wurde festgehalten , dass
man dazu verpflichtet ist, die Wartungskosten jährlich bis zu
einem Betrag von 75.-€ zu tragen.

und

Davon steht nichts im Mietvertrag und dementsprechend wurden auch
keine Wartungen durchgeführt.

Gruß, Niels

Hallo,
der Originaltext lautet:
Der Mieter verpflichtet sich, die Wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Kombithermen, Autogeysern, Gasöfen, Nachtspeicherheizungen, Durchlauferhitzern, Elektroboilern und sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, jährlich bis zu einem Gesamtaufwand von z.Zt. 75,-€ je Gerät zu übernehmen.
Daraus geht hervor, dass der Mieter für die Bezahlung der Wartung in diesem Maße verantwortlich ist.
Allerdings geht weder aus diesem noch aus anderen Paragraphen des Mietvertrages hervor, dass der sich Mieter selbst auch um diese jährliche Wartung kümmern muss und eine Firma beauftragen muss, die diese Wartung durchführt. Liegt dies dann nicht im Aufgabenbereich des Vermieters?
Daher war meine Frage, ob der Mieter für den Schaden an der Heizungstherme aufkommen muss, da er keine regelmäßige Wartung hat durchführen lassen.
Gruß,
Steffi

Hallo

bei unklaren Sachverhalten könnte man auch mal nachfragen oder RS mit dem Vermieter nehmen, dann entstehen solche Situationen nicht.