Miete während Austausch des Bodenbelags fällig?

Folgende Situation:
1 - Ein Mieter kündigt und zieht z.B. zum 31.12. aus, muss jedoch noch bis 28.2. Miete zahlen, da er erst am 30.11. gekündigt hat.
2 - Der Mieter bringt einen geeigneten Nachmieter, der zum 15.1. einziehen möchte.
3 - Der Vermieter möchte den Bodenbelag vollständig austauschen lassen und setzt dafür einen Zeitraum von 2-4 Wochen an (Teppich zu PVC).

Ist der Mieter verpflichtet, Miete für diesen Renovierungszeitraum zu zahlen, da die Wohnung zu dieser Zeit schließlich unbewohnbar ist? (Es handelt sich um eine 1-Zimmer-Wohnung.)

Also, 2-4 Wochen für einen Bodenbelagswechsel ist wohl sehr übertrieben!

Aber egal: Der Vermieter muß den Termin für einen Belagswechsel mit dem Mieter absprechen. Da die Wohnung eh zum 28.02. leer wird, ist dem Vermieter zuzumuten, solange mit der Arbeit zu warten, denn dem Mieter kann nicht zugemutet werden, so kurz vor dem Auszug seine Möbel wegen des Bodenbelags auszulagern, weil der Mieter in der Zeit seine neue Wohnung renoviert oder drgl.

Der Mieter könnte aber dem Vermieter das Angebot machen, früher die Wohnung zu verlassen um für die Restzeit keine Miete zu zahlen.

Wolfgang D.

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Hallo

hat der Vermieter den Nachmieter per 15.1. angenommen?
Wenn ja, wann will er denn den Teppichboden verlegen lassen?
Dieser dürfte wohl handgeknüpft werden bei der Dauer von 2-4 Wochen.

Der Vermieter hat den Nachmieter zum 15.1. angenommen, der Vormieter zieht am 31.12. aus. In der Zwischenzeit könnte der Bodenbelag ausgewechselt werden. Muss dann der Vormieter für diese Zeit Miete zahlen , da das Mietverhältnis ja faktisch noch besteht?

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