Hallo an alle,
ich sitze gerade an einem kniffligen Fall und hoffe, ich bekomme ein wenig unterstützung.
Sachverhalt:
A hat seine Wohnung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.12. gekündigt. Da A mit seiner Freundin B dort gewohnt hat und beide im Streit auseinander gegangen sind, ist es für beide unmöglich die restlichen 3 Monaten zusammenzuwohnen. A und B haben schon jeweils eine neue WHG und suchen nun einen Nachmieter. Sie schalten eine Anzeige und C meldete sich und will die WHG besichtigen. C kommt vorbei, guckt sich die WHG an und will diese schnellst möglich beziehen. A und B klären C über bestimmt Vertragsinhalte auf, z.B. eine sog. Mieterwechselgebühr und erklären ihm, dass er die WHG nur bekommt, wenn er diese GB zahlt. Nach Vertragsschluss und Schlüsselübergabe besteht aber die Möglichkeit, die Gebühr wieder zurückzufordern.In Anwesenheit von A und B erklärt sich C einverstanden (mündl. Vertrags?) . Weitere potentinellen Nachmietern sage A und B ab, im guten Glauben, dass C die vereinbarte Nachmiete antritt. Die Hausverwaltung D prüft die Angaben des C und sieht in C auch einen geeigneten Nachmieter. So bekommt C ein Mietangebot inkl. dem Verweis auf die MieterwechselGB von der Hausverwaltung D und nimmt dieses an. 1 Woche später ruft C den A an und sagt, er hätte den Vertrag in der Hand und wisse nun nicht so genau, ob er diesen unterzeichnen will, insb. mit die MieterwechselGB ist er nicht einverstanden. Am nächten Tag ruft C den A wieder an und sagt er wirde den Vertrag unterschreiben, die Gebühr zahlen und, wie A es im gesagt hat, nach Schlüsselübergabe schriftl. zurückfordern. Am gleichen Tag, ruft C den A wieder an und sagt, er wisse es nun doch nicht so genau und überlegt es sich und wird A seinen endgültigen Entschluss am nächsten Tag mitteilen. Er versicherte dem A aber, er kenne sich mit Mietrecht aus und ihm würde kein rechtlicher Nachteil entstehen, wenn er den Vertrag nicht unterzeichnen würde. Spät am nächsten Tag ruft C wie versprochen an und teilt A mit, es tue ihm leid er wolle nun die WHG doch nicht, er habe es sich anders überlegt. A und B schalten nun für 100€ Anzeigen im Internet und in zahlreichen Zeitungen, um die WHG noch schnell los zu werden. Doch leider finden sie keinen Nachmieter und beide müssen nun für weitere 2 Monate die Miete iHv. 450€/mtl. zahlen.
Frage: Was kann A nun tun? Ist hier ein Vertrauensschaden entstanden und kann man den gegen C geltend machen? Was für Ansprüchn könnten A und B gegen C noch haben? Wie ist die Aussicht auf Erfolg?