Gartenpflege an Nachmieter übergeben?

Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Nov 2007
Angenommen ein Mietverhältnis wird gekündigt. - Im Mietvertrag enthalten ist die Übernahme der Gartenarbeit.
(kurz zur Erklärung vorab: Der alte Mieter hat 6 Wochen in der Wohnung gewohnt, hatte dann einen Trauerfall in der Familie, daraus geerbt und zieht aus der Mietswohnung wieder aus mit Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist.)
Der alte Mieter hat sich selber um einen Nachmieter (ein Freund des alten Mieters) gekümmert, der vom Vermieter angenommen wurde.
Der neue Mieter hat etwas Zeitdruck und da der alte Mieter schon vorzeitig ausgezogen ist, wird dem neuen Mieter vom Vermieter und alten Mieter erlaubt, Möbel in die Wohnung zu bringen.
Aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen haben der alte Mieter und der neue Mieter sich abgesprochen, dass der neue Mieter die Gartenarbeit vorzeitig übernimmt, dafür erhält er einige Möbel des alten Mieters.
Bei Schlüsselübergabe zwischen Vermieter und altem Mieter weigert sich der Vermieter allerdings die Wohnung so zu übernehmen, da der Garten nicht gepflegt wurde. Im Beisein aller 3 Parteien wird dem Mieter abermals die persönliche Situation des alten Mieters und die Abmachung mit dem neuen Mieter erklärt. Erfolglos. Auf schriftliche Abmachungen lässt der Vermieter sich nicht ein.
Wenn der Garten bis zum letztens Tag der Mietzeit nicht gemacht wurde, würde dem alten Mieter dies von der Kaution abgezogen werden (150,-€ für 50qm Garten – Beinhaltet Kürzen von ca. 10 Pflanzen, 30qm Rasenmähen und etwas Unkraut zupfen). Dies könnte zeitlich knapp werden, das es bereits Spätherbst ist und wetter- und witterungsentsprechend nicht wie im Sommer gearbeitet werden kann.

Kann der Vermieter das Verlangen, obwohl es eine Einigung zwischen den Mietern gibt?

Zusätzlich behauptet der Vermieter, es sei Hausfriedensbruch, wenn der alte Mieter dem neuen einen Wohnungsschlüssel gibt, damit dieser einige Sachen in die Wohnung bringen kann, was abgesprochen war.

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
    Hallo

    das kann man ja eigentlich nicht nachvollziehen.

    Der alte Mieter kann z.B. die Gartenarbeit "delegieren" und eine 3. Person mit der Arbeit beauftragen, der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter höchstpersönlich die Arbeiten ausführt und wer diese letztendlich macht, entscheidet der Mieter, der auch eine Firma damit beauftragen könnte.

    Wo bitte schön liegt "Hausfriedensbruch" vor und gegen wen, wenn der derzeitige Mieter dem Nachmieter Erlaubnis gibt zum Einstellen der Möbel?
    Das ist eine Sache zwischen beiden Mietern und geht den Vermieter nichts an.
    • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
      Wo bitte schön liegt "Hausfriedensbruch" vor und gegen wen,
      wenn der derzeitige Mieter dem Nachmieter Erlaubnis gibt zum
      Einstellen der Möbel?
      Das ist eine Sache zwischen beiden Mietern und geht den
      Vermieter nichts an.
      Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 BGB).
      • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
        Der Nachmieter hatte ja die Erlaubnis dazu, Möbel in die Wohnung zu bringen. Dabei handelt es sich um Einzelteile. Die Wohnung wurde nicht komplett eingerichtet oder bewohnt. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
  2. Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
    Angenommen ein Mietverhältnis wird gekündigt. - Im Mietvertrag
    enthalten ist die Übernahme der Gartenarbeit.
    Bei Schlüsselübergabe zwischen Vermieter und altem Mieter
    weigert sich der Vermieter allerdings die Wohnung so zu
    übernehmen, da der Garten nicht gepflegt wurde.
    Wenn der Garten bis zum letztens Tag der Mietzeit nicht
    gemacht wurde, würde dem alten Mieter dies von der Kaution
    abgezogen werden (150,-€ für 50qm Garten – Beinhaltet Kürzen
    von ca. 10 Pflanzen, 30qm Rasenmähen und etwas Unkraut
    zupfen).

    Kann der Vermieter das Verlangen, obwohl es eine Einigung
    zwischen den Mietern gibt?

    Der Vermieter kann verlangen, dass der Mieter die von ihm übernommenen Verpflichtungen erfüllt, und zwar dann, wenn sie anfallen.

    Ist der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet, muss er die dazu erforderlichen Tätigkeiten dann ausführen, wenn sie "fällig" sind. Davon kann er sich nicht dadurch befreien, dass er dem Vermieter anbietet, ein Anderer werde diese Arbeiten (irgendwann) später machen.

    Ein Vermieter kann allerdings die Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietvertrags nicht davon abhängig machen, dass der Mieter seine Verpflichtung zur Gartenpflege erfüllt hat.
  3. Antwort von nach einem Tag 1 hilfreich
    Re: Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
    Kann der Vermieter das Verlangen, obwohl es eine Einigung zwischen den Mietern gibt? Das ist eine Sache zwischen beiden Mietern und geht den Vermieter nichts an.
    Eben nicht - es handelt sich um 2 völlig voneinander unabhängige Vertragsverhältnisse
    1. Vermieter <> alter Mieter: Ausführung vereinbarter Leistungen (Gartenpflege) bis Mietende kann der Vermieter nur vom alten Mieter verlangen bzw. eben Zahlung bei Nichtausführung
    2. Vermieter <> neuer Mieter: hier kann der Vermieter die Gartenpflege erst ab Mietbeginn verlangen
    "Interne" Vereinbarungen zwischen altem Mieter und neuem Mieter ändern daran nichts und brauchen den Vermieter nicht zu interessieren. Beinhaltet Kürzen von ca. 10 Pflanzen, 30qm Rasenmähen und etwas Unkraut zupfen). Dies könnte zeitlich knapp werden, das es bereits Spätherbst ist und wetter- und witterungsentsprechend nicht wie im Sommer gearbeitet werden kann.
    Das ist rein rechtlich kein Verhinderungsgrund - auch praktisch findet üblicherweise jeder glückliche Gartenbesitzer trotz November-Witterung irgendwann mal ein paar Stündchen, um diese wenigen Dinge zu erledigen.
    Warum erledigt nicht einfach "neuer Mieter" als Erfüllungsgehilfe von "alter Mieter" diese Arbeiten (so wie auch intern zwischen den Mietern vereinbart) - und gut isses?!
    Andernfalls kann eben der Vermieter bei Nichtausführung bis Mietende/Verzug vom alten Mieter statt Erfüllung/Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung Schadensersatz in Geld verlangen. Der Vermieter muss sich nicht darauf einlassen, dass irgendwer die Arbeiten später erledigt.
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