Gartenpflege an Nachmieter übergeben?
Von: , Frage gestellt am Sa, 10. Nov 2007
Angenommen ein Mietverhältnis wird gekündigt. - Im Mietvertrag enthalten ist die Übernahme der Gartenarbeit.
(kurz zur Erklärung vorab: Der alte Mieter hat 6 Wochen in der Wohnung gewohnt, hatte dann einen Trauerfall in der Familie, daraus geerbt und zieht aus der Mietswohnung wieder aus mit Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist.)
Der alte Mieter hat sich selber um einen Nachmieter (ein Freund des alten Mieters) gekümmert, der vom Vermieter angenommen wurde.
Der neue Mieter hat etwas Zeitdruck und da der alte Mieter schon vorzeitig ausgezogen ist, wird dem neuen Mieter vom Vermieter und alten Mieter erlaubt, Möbel in die Wohnung zu bringen.
Aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen haben der alte Mieter und der neue Mieter sich abgesprochen, dass der neue Mieter die Gartenarbeit vorzeitig übernimmt, dafür erhält er einige Möbel des alten Mieters.
Bei Schlüsselübergabe zwischen Vermieter und altem Mieter weigert sich der Vermieter allerdings die Wohnung so zu übernehmen, da der Garten nicht gepflegt wurde. Im Beisein aller 3 Parteien wird dem Mieter abermals die persönliche Situation des alten Mieters und die Abmachung mit dem neuen Mieter erklärt. Erfolglos. Auf schriftliche Abmachungen lässt der Vermieter sich nicht ein.
Wenn der Garten bis zum letztens Tag der Mietzeit nicht gemacht wurde, würde dem alten Mieter dies von der Kaution abgezogen werden (150,-€ für 50qm Garten – Beinhaltet Kürzen von ca. 10 Pflanzen, 30qm Rasenmähen und etwas Unkraut zupfen). Dies könnte zeitlich knapp werden, das es bereits Spätherbst ist und wetter- und witterungsentsprechend nicht wie im Sommer gearbeitet werden kann.
Kann der Vermieter das Verlangen, obwohl es eine Einigung zwischen den Mietern gibt?
Zusätzlich behauptet der Vermieter, es sei Hausfriedensbruch, wenn der alte Mieter dem neuen einen Wohnungsschlüssel gibt, damit dieser einige Sachen in die Wohnung bringen kann, was abgesprochen war.
(kurz zur Erklärung vorab: Der alte Mieter hat 6 Wochen in der Wohnung gewohnt, hatte dann einen Trauerfall in der Familie, daraus geerbt und zieht aus der Mietswohnung wieder aus mit Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist.)
Der alte Mieter hat sich selber um einen Nachmieter (ein Freund des alten Mieters) gekümmert, der vom Vermieter angenommen wurde.
Der neue Mieter hat etwas Zeitdruck und da der alte Mieter schon vorzeitig ausgezogen ist, wird dem neuen Mieter vom Vermieter und alten Mieter erlaubt, Möbel in die Wohnung zu bringen.
Aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen haben der alte Mieter und der neue Mieter sich abgesprochen, dass der neue Mieter die Gartenarbeit vorzeitig übernimmt, dafür erhält er einige Möbel des alten Mieters.
Bei Schlüsselübergabe zwischen Vermieter und altem Mieter weigert sich der Vermieter allerdings die Wohnung so zu übernehmen, da der Garten nicht gepflegt wurde. Im Beisein aller 3 Parteien wird dem Mieter abermals die persönliche Situation des alten Mieters und die Abmachung mit dem neuen Mieter erklärt. Erfolglos. Auf schriftliche Abmachungen lässt der Vermieter sich nicht ein.
Wenn der Garten bis zum letztens Tag der Mietzeit nicht gemacht wurde, würde dem alten Mieter dies von der Kaution abgezogen werden (150,-€ für 50qm Garten – Beinhaltet Kürzen von ca. 10 Pflanzen, 30qm Rasenmähen und etwas Unkraut zupfen). Dies könnte zeitlich knapp werden, das es bereits Spätherbst ist und wetter- und witterungsentsprechend nicht wie im Sommer gearbeitet werden kann.
Kann der Vermieter das Verlangen, obwohl es eine Einigung zwischen den Mietern gibt?
Zusätzlich behauptet der Vermieter, es sei Hausfriedensbruch, wenn der alte Mieter dem neuen einen Wohnungsschlüssel gibt, damit dieser einige Sachen in die Wohnung bringen kann, was abgesprochen war.
