Hallo,
nehmen wir mal an es gibt in einer wunderschönen Stadt eine wunderschöne zwei Zimmer-Wohnung, die von zwei Leuten bewohnt wird. Die eine Person hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter und die andere Person hat einen Mietvertrag als Untermieterin mit der anderen Mitbewohnerin.
Nun möchte diese „Hauptmieterin“, dass ihre Mitbewohnerin (also die Untermieterin) auszieht (aus welchen Gründen auch immer). Geht das so einfach? Kann sie eine Kündigung aussprechen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Einen lieben Gruß!
Kann sie eine Kündigung aussprechen?
JA, die Hauptmieterin ist hier Untervermieterin, d.h. es gelten (fast) alle normale Bedingungen, wie für jede(n) Vermieter(in) - zu Kündigung z.B. hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Geht das so einfach?
Das kommt auf das (Unter-)Mietverhältnis/Mietvertrag bzw. die Gründe der Vermieterin an - folgende Möglichkeiten:
- normale, ordentliche Kündigung nach § 573 BGB, d.h. wenn ein entsprechender Kündigungsgrund vorliegt (z.B. vertragswidriges Verhalten, Zahlungsrückstand des Mieters, Eigenbedarf des Vermieters).
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
dort ggf. die anderen §§ aufschlagen
- wahlweise (da Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung) erleichtert nach BGB § 573a Abs 2 - d.h. ohne Angabe von Gründen(die Kündigungsfrist des Vermieters verlängert sich dann aber um 3 Monate)
Die normale Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt je nach Mietzeitdauer 3, 6 oder 9 Monate > § 573c
- eventuell ist die Wohnung auch vom Mieterschutz ausgenommen > BGB § 549 - hier käme in Betracht
- nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet (>Mietvertrag?)
- vom Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet
Dann kann eine Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende, also mit nur zweiwöchiger Frist, ausgesprochen werden - ohne Angabe von Gründen.
siehe z.B. auch
http://www.mhm-muenchen.de/mieterhelfenmietern-pic/m…
Ggfs. mal schreiben, was im Mietvertrag vereinbart ist - und warum die Vermieterin kündigen möchte!