hi
Ein Mietvertrag vereinbart, daß für Katzen- und Hundehaltung
die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist.
ist doch o.k. so das kann auch ein JA bedeuten :o)
Der Mieter stellt die Anfrage bei dem Vermieter und bekommt
zur Antwort „begeistert sei man nicht davon“.
was soviel heisst "naja toll ist es nicht - das gibt nur Stress um die Reparaturen wenn Sie ausziehen, aber wenn sonst niemand was dagegen hat : meinetwegen "
Nachdem der Vermieter bei Abschluss des MV ja nicht weiss, wes Geistes Kind der Mieter ist, ist es nur logisch sich ein NEIN Vorzubehalten, auch wenn man eigentlich nicht gegen Tierhaltung ist.
Das hat mein Vermieter auch so gemacht und ich als Vermieter ebenso !Wobei mir mein Vermieter Katzenhaltung explizit erlaubt hat :o)
Ich hätte z.B. auch GARNICHTS gegen Katzen oder Hunde in meiner Mietwohnung, WENN ich denke, dass der Mieter sich seiner Verantwortung dem Tier (!) und meiner Wohnung (!) gegenüber bewusst ist - hab ich den Eindruck er ist ein Schlamper, käme ein kategorisches NEIN
Hundehaltung habe ich z.B. trotzdem explizit ausgeschlossen und Katzenhaltung nur auf Nachfrage, weil im Haus direkt drüber eine Frau mit einer ausgeprägten Hundephobie wohnt - sprich ein Hund müsste sowieso früher oder später wieder verschwinden, das wollte ich dem potentiellen Hund (!) ersparen.
In Rücksprache
mit anderen Verantwortlichen soll geklärt werden, ob eine
Zustimmung erteilt wird.
Die anderen Mieter des Hauses haben erklärt, daß sie nichts
gegen die Hundehaltung hätten.
Dazu werden nicht nur die anderen Mieter sondern möglicherweise auch die anderen Eigentümer befragt.
Berichte anderer Mieter ergaben, daß es in der Vergangenheit
auch schon Hunde im Haus gab, zudem ist bekannt, daß in
weiteren Objekten des Vermieters Hunde gehalten werden.
Welche Möglichkeiten hat ein Mieter in diesem Fall?
du hast m.E. keinen Rechtsanspruch drauf - dein Mietvertrag ist dein Gesetz und der besagt der VM kann von Fall zu Fall entscheiden wie er lustig ist, also sei nett zum Vermieter - je netter desto JA ;o)
Mich persönlich macht stutzig, daß der Mietvertrag den
Genehmigungsvorbehalt des Vermieters vorsieht, aber sofort die
Aussage kommt „man sei nicht begeistert“. Muß der Vermieter
dann nicht gleich ein Hundeverbot im Mietvertrag vereinbaren?
er MUSS garnichts ! Vertragsfreiheit ! Und du hast das so unterschrieben, warst also einverstanden evtl. ein „nein“ zu kassieren ;o)
Gruß H.