Hundehaltung in der Mietwohnung

Hallo!

Ein Mietvertrag vereinbart, daß für Katzen- und Hundehaltung die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist.
Der Mieter stellt die Anfrage bei dem Vermieter und bekommt zur Antwort „begeistert sei man nicht davon“. In Rücksprache mit anderen Verantwortlichen soll geklärt werden, ob eine Zustimmung erteilt wird.

Die anderen Mieter des Hauses haben erklärt, daß sie nichts gegen die Hundehaltung hätten. Im Nachbarhaus (selber Vermieter) wird ein Hund gehalten, der offiziell nur zur Pflege anwesend ist, wenn die Besitzer selbst keine Zeit haben. Dieser Hund hält sich aber sehr oft im Haus auf.
Berichte anderer Mieter ergaben, daß es in der Vergangenheit auch schon Hunde im Haus gab, zudem ist bekannt, daß in weiteren Objekten des Vermieters Hunde gehalten werden.

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter in diesem Fall?

Mich persönlich macht stutzig, daß der Mietvertrag den Genehmigungsvorbehalt des Vermieters vorsieht, aber sofort die Aussage kommt „man sei nicht begeistert“. Muß der Vermieter dann nicht gleich ein Hundeverbot im Mietvertrag vereinbaren?

Gruß
Aries

Hallo,

die Genehmigung des VM muss schriftlich erfolgen. Um diese trotz mangelnder Begeisterung zu erhalten, würde ich eine kurze Unterschriftensammlung bei den anderen Hausbewohnern starten. Man verfasse einen kurzen Schrieb Marke „hiermit bestätige ich, dass ich keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Hundehaltung durch Herrn X habe“. Mit den Unterschriften geht man dann zum VM und lässt sich die Hundehaltung genehmigen. Die Genehmigung kann nur nach Abmahnung widerrufen werden, wenn es größere Schwierigkeiten gibt. Allerdings gilt die Genehmigung soweit mir bekannt nur für den einen Hund. Wenn er stirbt, muss man eine neue Genehmigung einholen.

Die Sammlung der Unterschriften würde ich gleich zu entspannten Sondierungsgesprächen nutzen. Wenn man im Haus einen Hundehasser hat, oder jemanden, der bekannt querulant ist, dann kann so etwas ganz schön ins Auge gehen, vor allem wenn der VM „nicht begeistert“ ist. Möglicherweise gibt es auch Vorbehalte gegen Hunde bestimmter Größe oder bestimmter Rassen, über die man vorher mit den Leuten sprechen kann, Ängste und Bedenken, die man ausräumen kann.

Gruß,

Myriam

Hallo Aries,

der Vermieter ist in seiner Entscheidung frei, wenn ein Genehmigungsvorbehalt im Mietvertrag festgehalten wurde.
Ein genereller Ausschluss der Tierhaltung in einem Formularmietvertrag ist rechtlich bedenklich, so dass oft der Genehmigungsvorbehalt festgeschrieben wird.

Der Mieter könnte sich allenfalls darauf berufen, dass die Entscheidung des Vermieters willkürlich bzw. rechtsmissbräuchlich erfolgt. Die Gerichte entscheiden höchst unterschiedlich, so dass der Prozessausgang ungewiss ist.

Von der Anschaffung eines Hundes ohne die erforderliche Zustimmung ist daher abzuraten. Auch angesichts der Tatsache, dass ein Rechtsstreit das Mieter-Vermieter-Verhältnis nachhaltig schwerwiegend beeinträchtigt.

Auch sollte berücksichtigt werden, dass ein Hund nie stundenlang alleine in einer Mietwohnung gehalten werden sollte. Wenn der Mieter also allein und berufstätig ist, ist die Haltung eines Hundes in der Wohnung sicher wenig angebracht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

die Genehmigung des VM muss schriftlich erfolgen. Um diese
trotz mangelnder Begeisterung zu erhalten, würde ich eine
kurze Unterschriftensammlung bei den anderen Hausbewohnern
starten.

Das ist auch eine Möglichkeit.

Es käme aber darauf an, wieso der VM die Hundehaltung verbietet.
Wenn er es deswegen täte, weil er gegenüber den anderen Mietern keine Schwierigkeiten bekommen möchte, dann ist es vielleicht besser, nichts Schriftliches zu verlangen.

Bei uns ist die Hundehaltung ausdrücklich verboten, aber es gibt viele Leute mit Hund und keiner sagt was.

Nur: Wenn sich irgendein Nachbar wegen irgendeines Hundes sich beschweren würde, dann hätte der Vermieter keine Malesse damit, weil der Fall ja klar geregelt ist. Dieser Fall ist aber noch nie eingetreten.

Der Vermieter tut so, als wüsste er nichts von der Hundehaltung (was aber recht unwahrscheinlich ist, weil z. B. der Hausmeister hier auch wohnt), so kann der hundehaltende Mieter sich auch nicht auf ein Gewohnheitsrecht oder stillschweigendes Dulden oder sowas berufen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo,
dann ist das ja schön für euch, aber es darf doch noch gelten was Hausherr
Mietvertraglich vereinbart, auch eingehalten wird.

Wie ich anmerken kann verhält es sich bei euch dermaßen das ja eigentlich jeder tut
was er will.
Glücklich schätzen könnt ihr euch dass ein Vermieter zwar vorhanden aber doch
eigentlich unnütz ist.

Es dürfte dennoch gelten das entweder Haustierhaltung erlaubt, dann in welchem Umfang, oder eben nicht.

Tja und die Frage warum stellt sich eigentlich erst gar nicht.

Richtig ist allerdings dann auch keinerlei Haustiere.

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Aries,

also erstmal sind natürlich Verträge Verträge. Und diese sind wiederum Verträge und als solche einzuhalten. Und wenn da nunmal steht dass für die Hundehaltung die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist, dann ist das halt auch erstmal so und letzten Endes sind dann der „Nachbarspflegehund“ oder irgendwelche längst ausgezogenen Hunde kein Argument mehr, denn vielleicht sind ja gerade letztere der Grund für den Passus im Mietvertrag, man weiss ja nie :wink:

Aber gerade bei Hunden gibt’s ja vom rattengrossen Teil bis zum Zwergpferd vieles an Grössen, sowie allerlei Abstufungen was Radau- und Dreckproduktion sowie vermeintliche oder objektive Gefährlichkeit angeht. Sprich, vielleicht möchte der Vermieter einfach vorab wissen, was für eine Kategorie Hund denn seinem Mieter so vorschwebt und er wird vielleicht auch nach diesen Kriterien entscheiden.

Sprich, wäre ich der Mieter, würde ich mir mal überlegen, welcher Hund denn so in Frage käme und davon mal das eine oder andere Foto machen bzw. ausdrucken. Nicht jeder Hausmitbewohner bzw. Vermieter ahnt ob ein „kauderwelscher Miniwackel“ nun eher in die Hosentasche oder nur mit Mühe in die Garage passt.

Und dann würde ich mit diesen Fotos und einer Liste dem Rat meines Vorposters folgen und mal eine prinzipielle Zustimmung der anderen Hausbewohner einholen. Achja, sollte der Mieter zufällig im schwäbischen wohnen, sollte die alles entscheidende Frage „und wer putzt die Sauerei dann wieder auf“ geklärt sein :wink: Gerade in Häusern mit gemeinsamem Treppenhaus und heiliger Kehrwoche haben sich diesbezüglich schon echte Dramen abgespielt, das heisst, das würde ich in einem solchen ehrenwerten Haus von mir aus ansprechen.

Sodele, und dann tapere man mit Liste und Fotos zum Vermieter und hole sein Einverständnis (schriftlich, natürlich) ein.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

im vorgenannten Beispiel zeigte der Vermieter kein Interesse für Einzelheiten. Die Aussage „man sei nicht begeistert“ folgt auf die bloße Frage nach der Genehmigung.
Der Mieter hat natürlich sofort erklärt, daß es weder ein „Kalb“ sein soll, noch ein gefährlicher Hund, sondern ein ruhiger, familienfreundlicher und anpassungsfähiger Hund (Retriever). Zudem gibt der Mieter an, Erfahrung mit der Haltung von Hunden dieser Rassen zu haben, mit dem Hund auf dem Hundeplatz eine Gehorsamsprüfung abzulegen, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und daß die anderen Mieter im Haus bereits gefragt wurden und keine Einwände hätten.
Diesen Aussagen wurde in diesem Beispiel keine große Bedeutung zugemessen, der Eindruck es handle sich um generelle Ablehung, liegt sehr nahe, weshalb sich mir die grundsätzliche Frage stellt, ob in einem solchen Fall nicht gleich ein Verbot für Hundehaltung vorliegen muß.
Räumt ein Vermieter den Genehmigungsvorbehalt ein, muß es doch konkrete Umstände geben, unter denen er die Hundehaltung erlauben würde?

Gruß
Aries

Hallo

dann ist das ja schön für euch, aber es darf doch noch gelten
was Hausherr
Mietvertraglich vereinbart, auch eingehalten wird.

Wie ich anmerken kann verhält es sich bei euch dermaßen das ja
eigentlich jeder tut
was er will.

Nein, nur in Bezug auf Hundehaltung.
Außerdem muss man so natürlich drauf achten, dass man keinen zu großen oder ungezogenen Hund hat, oder einen Kläffer, und dass man die Nachbarn nicht stört mit dem Hund.

Leben und leben lassen, ist doch gut.

Glücklich schätzen könnt ihr euch dass ein Vermieter zwar
vorhanden aber doch
eigentlich unnütz ist.

Wieso unnütz? Ist ein Vermieter nur dazu nütze, die Haustierhaltung zu überwachen?

VG Simsy

Räumt ein Vermieter den Genehmigungsvorbehalt ein, muß es doch
konkrete Umstände geben, unter denen er die Hundehaltung
erlauben würde?

ja, wenn vielleicht der mieter schriftlich erkärt, dass er
dem hund hinterherputzt und dass er wenn es zu einer
lärmbelästigung kommt, er den hund wieder „abschafft“
denn die hauptprobleme der hundehaltung sind:

  1. Bellen - Lärmbelästigung: Wer muss den den Streit zwischen
    Mietern oft schlichten? Der Vermieter (der vielleicht gar
    nicht in dem Haus wohnt und der dann dem jeweiligen Mieter
    glauben soll, obwohl oft dann von unterschiedlichen Parteien
    gegensätzliches geäußert wird: Kein Vermieter möchte sich mit
    so einem scheiß befassen wollen, insbesondere weil es in der
    Regel nicht zu einem fairen Ende kommen kann und niemand
    meist den Aufwand bezahlt (der Hundehalter bestimmt nicht)
  2. Schmutz - Treppenhaus: Jeder Hund muß mind. 3 mal am Tag
    Gassi gehen und dies bei egal welchem Wetter - die wenigstens
    Hundehalter putzen ihrem Hund hinterher (ich schätze mal 1%)
    also ist der nächste Streit vorprogrammiert (siehe punkt1)
1 „Gefällt mir“

Räumt ein Vermieter den Genehmigungsvorbehalt ein, muß es doch
konkrete Umstände geben, unter denen er die Hundehaltung
erlauben würde?

Gute Laune, ein Lottogewinn oder gelandete Marsmenschen vielleicht? :smile:

Warum muss es greifbare Umstände (außer Willkür) geben? Es ist doch seine Mietsache, warum soll er nicht von Fall zu Fall entscheiden können, ob er Tiere erlaubt oder nicht? Ich dachte, das wäre sein gutes Recht.

Gruß,
-Efchen

Hallo Aries,

hmm, also der Satz „man sei nicht begeistert“ vor dem Hintergrund eines schwäbischen Vermieters (gar noch im Haubbtschdäddle) kann durchaus so interpretiert werden „Leider dürfen wir das nicht im Vertrag verbieten und schreiben das deswegen als genehmigungspflichtig rein. Irgendeinen Vorwand werden wir dann im Einzelfall wohl hoffentlich schon finden.“

Denn eines ist aus Vermietersicht doch klar: so ein Hund in der Wohnung bzw. im Haus bringt grosses Ärgerpotential: der Hund verkratzt das heilige Laminat. Er pieselt auf den (vermeintlich) guten Teppich. Seine Haare verhaaren die Abflüsse. Er kackt im Treppenhaus oder vor der Haustür. Er hält sich beim Bellen nicht an die in der Hausordnung vorgeschriebenen Ruhezeiten.

All das ist zwar mit dem normalen gesunden Menschenverstand von allen Beteiligten problemlos zu lösen, aber es birgt eben auch das Risiko von Problemen. Und dieses Risiko erspart sich Vermieter halt lieber. (Disclaimer: das stellt nun keineswegs meine persönliche Meinung dar, sondern mehr die Ansicht, die mehrere Vermieter in meinem Bekanntenkreis vertreten).

Was ich halt tun würde, wäre einen netten Brief an Vermieters schreiben, in dem genau diese (und sicher fallen Euch noch viele andere) Bedenken entkräftet werden.
„Liebe Vermieter,
hier schreibt Ihnen Wuffi, der vielleicht zukünftige Hund von Ariessens. Ich bin ein 6 Wochen alter Retriever und komme aus einer guten Zucht in Kleinhintertupfing. Ein Foto von mir habe ich hier beigelegt. Mein Herrchen und mein Frauchen hatten früher schon solche Retriever wie mich, kennen sich also bestens mit mir und meinen Bedürfnissen aus.
*blalabersülz*
Darf ich Sie im Namen meiner zukünftigen Herrchen bitten, meine Haltung in der Wohnung zu erlauben?
Mit freundlich (aber ganz leise) bellendem Gruss
Wuffi“

Räumt ein Vermieter den Genehmigungsvorbehalt ein, muß es doch
konkrete Umstände geben, unter denen er die Hundehaltung
erlauben würde?

Nach denen könnte man fragen, wenn man es denn rechtlich hart auf hart kommen lassen wollte. Ob man das will oder nicht sei jedem selber überlassen, ich bin von sowas echt kein Freund, aber das ist wie gesagt Geschmackssache.

*wink*

Petzi

1 „Gefällt mir“

Weil dieser Passus sonst - meiner Meinung nach - schlicht Verarschung wäre.
Dann sollte ein Vermieter gleich reinschreiben: Hundehaltung ist verboten. Was nach meinen Informationen sogar gültig wäre.

Meine Info ist, daß ein Vermieter die Hundehaltung schon von vornherein im Mietvertrag komplett ausschließen kann. Warum dann also nicht gleich so?

Ich denke jedem ist klar, daß es (gute und weniger gute) Argumente gegen Tierhaltung (ganz allgemein) gibt.

Für mein persönliches Empfinden, wird die Sache mit der Hundehaltung unnötig übertrieben: wenn ein Kaninchen artgerecht gehalten wird, bekommt es Auslauf in der Wohnung, schonmal einen Türrahmen gesehen, der von einem Kaninchen „bearbeitet“ wurde?
Einen „Ziervogel“ darf sich auch jeder ohne Erlaubnis halten, schonmal gehört, was die für ein Geschrei machen? Und in aller Regel hören die nicht auf „aus“ oder „pfui“. :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Meine Info ist, daß ein Vermieter die Hundehaltung schon von
vornherein im Mietvertrag komplett ausschließen kann. Warum
dann also nicht gleich so?

Ein genereller Ausschluss wird in Formularverträgen als unwirksam betrachtet. Daher wird jeder vernünftige Vermieter einen bedingten Ausschluss festhalten.

Im Übrigen würde ich mir die vordringlichere Frage stellen, ob sich ein Hund in einer Mietwohnung wohl fühlt (Ist ausreichend Platz da, sind Personen da, sich um ihn kümmern können oder hockt er den ganzen Tag zu Hause alleine rum?).

Meine Info ist, daß ein Vermieter die Hundehaltung schon von
vornherein im Mietvertrag komplett ausschließen kann. Warum
dann also nicht gleich so?

Weil Vermieter bei unserer durchaus mieterfreundlichen Rechtsauslegung auf geprüfte Standardmietverträge zurückgreifen, die sie so wenig wie möglich ändern wegen eben dieser Rechtsauslegung.
Ich wüßte als Vermieter z.B. nicht, ob ich Hundehaltung überhaupt kategorisch ausschließen darf. Das Risiko, dass diese Regel anschließend ungültig ist und bei Verwendung dieser ggf. ungültigen Regel Hundehaltung uneingeschränkt erlaubt sein würde, würde ich nicht eingehen wollen. Also ließe auch ich den Satz so stehen und würde mich nur im „Notfall“ damit auseinandersetzen.

Grüße
Jürgen

Ein genereller Ausschluss wird in Formularverträgen als
unwirksam betrachtet. Daher wird jeder vernünftige Vermieter
einen bedingten Ausschluss festhalten.

Hast du dazu eine Quelle?
Meine Quellen besagen, daß ein generelles Tierverbot nicht wirksam ist.
Der Einzelfall Hund bzw. Katze kann aber generell ausgeschlossen werden.

Weil dieser Passus sonst - meiner Meinung nach - schlicht
Verarschung wäre.

Unter „Verarschung“ verstehe ich, wenn mir jemand Hoffnung auf etwas macht, das nie eintritt. Aber das ist hier wohl kaum belegbar.

Gruß,
-Efchen

Ich wüßte als Vermieter z.B. nicht, ob ich Hundehaltung
überhaupt kategorisch ausschließen darf.

Aber ist es nicht so, dass ein VM die Haustierhaltung von großen Tieren grundsätzlich verbieten darf? Bzw. die Kleintierhaltung nicht verbieten darf?

Gruß,
-Efchen

hi

Ein Mietvertrag vereinbart, daß für Katzen- und Hundehaltung
die Genehmigung des Vermieters einzuholen ist.

ist doch o.k. so das kann auch ein JA bedeuten :o)

Der Mieter stellt die Anfrage bei dem Vermieter und bekommt
zur Antwort „begeistert sei man nicht davon“.

was soviel heisst "naja toll ist es nicht - das gibt nur Stress um die Reparaturen wenn Sie ausziehen, aber wenn sonst niemand was dagegen hat : meinetwegen "

Nachdem der Vermieter bei Abschluss des MV ja nicht weiss, wes Geistes Kind der Mieter ist, ist es nur logisch sich ein NEIN Vorzubehalten, auch wenn man eigentlich nicht gegen Tierhaltung ist.

Das hat mein Vermieter auch so gemacht und ich als Vermieter ebenso !Wobei mir mein Vermieter Katzenhaltung explizit erlaubt hat :o)

Ich hätte z.B. auch GARNICHTS gegen Katzen oder Hunde in meiner Mietwohnung, WENN ich denke, dass der Mieter sich seiner Verantwortung dem Tier (!) und meiner Wohnung (!) gegenüber bewusst ist - hab ich den Eindruck er ist ein Schlamper, käme ein kategorisches NEIN

Hundehaltung habe ich z.B. trotzdem explizit ausgeschlossen und Katzenhaltung nur auf Nachfrage, weil im Haus direkt drüber eine Frau mit einer ausgeprägten Hundephobie wohnt - sprich ein Hund müsste sowieso früher oder später wieder verschwinden, das wollte ich dem potentiellen Hund (!) ersparen.

In Rücksprache
mit anderen Verantwortlichen soll geklärt werden, ob eine
Zustimmung erteilt wird.

Die anderen Mieter des Hauses haben erklärt, daß sie nichts
gegen die Hundehaltung hätten.

Dazu werden nicht nur die anderen Mieter sondern möglicherweise auch die anderen Eigentümer befragt.

Berichte anderer Mieter ergaben, daß es in der Vergangenheit
auch schon Hunde im Haus gab, zudem ist bekannt, daß in
weiteren Objekten des Vermieters Hunde gehalten werden.

Welche Möglichkeiten hat ein Mieter in diesem Fall?

du hast m.E. keinen Rechtsanspruch drauf - dein Mietvertrag ist dein Gesetz und der besagt der VM kann von Fall zu Fall entscheiden wie er lustig ist, also sei nett zum Vermieter - je netter desto JA ;o)

Mich persönlich macht stutzig, daß der Mietvertrag den
Genehmigungsvorbehalt des Vermieters vorsieht, aber sofort die
Aussage kommt „man sei nicht begeistert“. Muß der Vermieter
dann nicht gleich ein Hundeverbot im Mietvertrag vereinbaren?

er MUSS garnichts ! Vertragsfreiheit ! Und du hast das so unterschrieben, warst also einverstanden evtl. ein „nein“ zu kassieren ;o)

Gruß H.

hi

Glücklich schätzen könnt ihr euch dass ein Vermieter zwar
vorhanden aber doch
eigentlich unnütz ist.

Wieso unnütz? Ist ein Vermieter nur dazu nütze, die
Haustierhaltung zu überwachen?

nein, er ist u.a. dazu da um für Frieden im Haus zu sorgen, wenn ein Mieter aus der Reihe tanzt und andere belästigt oder sich nicht an die Regeln hält … welche Regeln das jetzt sind (Tierhaltung, Reinigung, abschliessen der Haustür o.ä.) ist unerheblich

Gruß H.