Wieviel anteilige Miete

Hallo,

es geht hier um keine Rechtsfrage, aber jede Antwort ist schon eine Hilfe:

Frau x ist zum Partner Y gezogen. Y hat ein Haus, welches er noch abbezahlt (summa sumarum 300.000 €). Frau und Partner sind nicht verheiratet und auch noch nicht so lange zusammen.

Frau x hat früher für 2 Personen 50 € im Monat an Strom gezahlt. Ansonsten eine Miete incl. Wasser von 600 € bei 80 m2 (400 € kalt, 200 € Nebenkosten) geteilt durch zwei.

Nun wohnt Frau X bei Partner Y und weiß nicht, was sie ihm geben soll. Wasser und Strom sind selbstredend, aber was noch? „Variable Kosten“ sind z.B. Telefon, Fernsehen etc. Aber wie sieht es aus mit Miete und Instandhaltung aus? Frau X ist der Meinung, dass sie mit einer Mietzahlung dem Y das Eigentum fördert. Andererseits hat Frau X auch in der Mietswohnung Eigentum gefördert.
Frau X ist sich unsicher, denn der reale Mietpreis (Haus von 240 m2, 800m2 Garten …) liegt nicht in ihrem Budget.

Bisher überweist sie 300 € monatlich auf ein separates Konto. Parallel zahlt sie Einkäufe, Ausflüge, Essen gehen und beteiligt sich selbstverständlich am Haushalt. Sollte aber einmal das Dach kaputt gehen, müßte und wollte sie „passen“.

Herr Y ist der Meinung, er würde „alles zahlen“. Die Beziehung sei finanziell nicht in der Waage.

Gibt es hierfür irgendwo eine Regelung?

Zwischen X und Y herrscht kein Mietverhältnis. Y ht sich auch nie konkret zur Summe geäussert (ausser einmal eine utopische Rechnung von anteilig 1200 € Miete … ;o)

Vielen Dank für die Hilfe!

es geht hier um keine Rechtsfrage, aber jede Antwort ist schon
eine Hilfe:

Naja, ich würde glaub ich ehr was zu der Beziehung sagen wollen als zu der „Miete“… aber das wär ot, deshalb schweig ich lieber…

Naja, ich würde glaub ich ehr was zu der Beziehung sagen
wollen als zu der „Miete“… aber das wär ot, deshalb schweig
ich lieber…

Aus dem Grund werden noch viele andere lieber schweigen…

Hallo,

es geht hier um keine Rechtsfrage,

in der Tat…

Gibt es hierfür irgendwo eine Regelung?

der Staat mischt sich glücklicherweise noch nicht so weit in partnerschaftliche(?) Beziehungen ein, dass das irgendwo geregelt wird. Da Vertragsfreiheit herrscht, können die beiden das regeln wie sie wollen. Einzig das Finanzamt könnte möglicherweise irgendwelche nicht versteuerten geldwerten Zuwendungen wittern.
Mal ehrlich: x und Y sollten es besprechen, und dann kann x ihre Entscheidung treffen. Zur Absicherung von x wäre allerdings eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll. Im Grunde genommen will x hier eine Entscheidung getroffen bekommen um ihr Gewissen zu beruhigen. Leider kann ihr diese Entscheidung nicht abgenommen werden. Sie wird sie selbst treffen und anschließend mit ihrem Gewissen leben müssen. Das Leben ist nicht immer einfach, nicht überall gibt es nur eine einzige richtige Lösung. Für mich persönlich fällt die hier gestellte Frage ohnehin unter „Kleinigkeit“, die in einer guten Beziehung eigentlich problemlos geregelt werden kann.

Ansonsten wäre eher das Psychologie-Brett sinnvoll.

Gruß, Niels

Ich stimme meinen Vorschreiber überwiegend zu.
Allgemeingültige Regelung gibt es nicht - man kann es aber allgemein anpacken (= wie bei der Miete) und versuchen so eine „Waage-Rechnung“ aufzustellen.

wie sieht es aus mit Miete und Instandhaltung aus?

Die Miete/der Mietzins (ohne Betriebsksoten) stellt ein Entgelt dar für das vom Eigentümer eingesetzte Kapital (Eigenkapitalverzinsung) und für die vom Eigentümer zu tragenden Instandhaltungskosten. Mit der Mietzahlung wird ein Nutzungsanspruch abgegolten.

Frau X ist der Meinung, dass sie mit einer Mietzahlung dem Y das Eigentum fördert.

DAS ist m.E. „verqueres“ Denken, denn es ist egal wie jemand sein Kapital angelegt, üblicherweise erwachsen dem Eigner daraus Erträge/Zinsen. Ist das Kapital fremdfinanziert, dann trägt er auch alleine das Finanzierungsrisiko.

Herr Y ist der Meinung, er würde „alles zahlen“. Die Beziehung sei finanziell nicht in der Waage.

Kann man nicht beurteilen. Bei seiner „Waage-Rechnung“ dürfte Y allerdings nur seine Zinszahlungen (und nicht auch seine Tilgungsleistungen) berücksichtigen.

Das große Haus ist nunmal da und wird von beiden bewohnt.
Man sollte das aber zunächst mal aussen vor lassen und das teilen, was auch sonst üblicherweise für Wohnen/Unterkunft/Lebenshaltung anfallen würde. Bei einer Mietwohnung z.B.

  • die mietrechtlich auf den Mieter umlagefähigen Betriebskosten (Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Grundsteuer etc)
    http://bundesrecht.juris.de/betrkv/index.html
  • die üblicherweise direkt vom Mieter gezahlten Betriebskosten (Telefon, GEZ, etc)
    Aber Instandhaltungen (z.B. „Sollte aber einmal das Dach kaputt gehen“) gehen gemäß Gesetz bei der Miete grundsätzlich zulasten des Vermieters/Eigentümers (siehe oben)
    http://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

Besonders wenn beide unterschiedlich verdienen, kann und wird man in einer Partnerschaft nicht alle Ausgaben auf Heller und Pfenning durch 2 teilen können.
Eine marktübliche Miete wird man dann z.B. auch nicht ansetzen

(ausser einmal eine utopische Rechnung von anteilig 1200 € Miete … ;o)

bei 240m² * 5 € komme ich allerdings nur auf 1.200 € GESAMT … (nicht anteilig)
evtl. hat Y hier tatsächlich etwas überzogene Vorstellungen …

Naja, ich würde glaub ich ehr was zu der Beziehung sagen
wollen als zu der „Miete“… aber das wär ot, deshalb schweig
ich lieber…

Aus dem Grund werden noch viele andere lieber schweigen…

richtig erkannt …

Hi,

ich würde das „Problem“ so angehen:
Das Paar schafft sich eine gemeinsame Haushaltskasse an (ob nun als separates reales Konto oder als „imaginäres“ Konto) und begleicht davon die Lebenshaltungskosten. Zu den Lebenshaltungskosten wird dann auch eine marktgerechte Miete gerechnet (denn auch Y hat ja entsprechende Vorteile von der Wohnsituation). In wie weit die Freizeitgestaltung aus dieser Kasse finanziert wird muß schlicht abgesprochen werden. Auch, ob aus dieser Kasse evtl. Rücklagen z.B. für gemeinsame Anschaffungen gebildet werden, muß das Paar klären.

Der Bedarf, der durch diese Kasse entsteht, muß unter den Partnern aufgeteilt werden. Diese Aufteilung sollte sich nach der Leistungsfähigkeit der Partner richten. Wenn Y bei vergleichbarem Einkommen (und dann hälftiger Teilung der Haushaltskasse) nicht bereit ist so viel von ihrem Geld für das Wohnen auszugeben, sollte sie darüber nachdenken eine eigene kleinere Wohnung zu nehmen. Oder X ist ausdrücklich bereit einen „Zusatzobulus“ fürs Wohnen zu zahlen, weil er im Gegensatz zu ihr gesteigerten Wert auf eine großzügige Wohnsituation legt. Wenn man dies deutlich abspricht, kann er später nicht mit Vorwürfen kommen.

Y erhält nun aus dieser Kasse die Miete und muß im Gegenzug wie ein Vermieter wirtschaften. D.h. er trägt z.B. alle Reparaturen am Haus und bedient selbstredend seine Kreditzahlungen daraus.

Vorteil ist, daß sich beide entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt und nach einer evtl. Trennung keiner dem Anderen irgendwelche Rechnungen präsentieren kann. Beide behalten die Verantwortung für ihr eigenes Einkommen/Vermögen.

Aber wie auch immer X und Y die Geschichte halten, sie sollten sich jetzt einigen. Wenn sich jetzt die Beiden einig sind, kann später keiner behaupten übervorteilt worden zu sein.

Gruß Stefan

es geht hier um keine Rechtsfrage, aber jede Antwort ist schon
eine Hilfe:

Frau x ist zum Partner Y gezogen. Y hat ein Haus, welches er
noch abbezahlt (summa sumarum 300.000 €). Frau und Partner
sind nicht verheiratet und auch noch nicht so lange zusammen.

Frau x hat früher für 2 Personen 50 € im Monat an Strom
gezahlt. Ansonsten eine Miete incl. Wasser von 600 € bei 80 m2
(400 € kalt, 200 € Nebenkosten) geteilt durch zwei.

Nun wohnt Frau X bei Partner Y und weiß nicht, was sie ihm
geben soll. Wasser und Strom sind selbstredend, aber was
noch? „Variable Kosten“ sind z.B. Telefon, Fernsehen etc. Aber
wie sieht es aus mit Miete und Instandhaltung aus? Frau X ist
der Meinung, dass sie mit einer Mietzahlung dem Y das Eigentum
fördert. Andererseits hat Frau X auch in der Mietswohnung
Eigentum gefördert.
Frau X ist sich unsicher, denn der reale Mietpreis (Haus von
240 m2, 800m2 Garten …) liegt nicht in ihrem Budget.

Bisher überweist sie 300 € monatlich auf ein separates Konto.
Parallel zahlt sie Einkäufe, Ausflüge, Essen gehen und
beteiligt sich selbstverständlich am Haushalt. Sollte aber
einmal das Dach kaputt gehen, müßte und wollte sie „passen“.

Herr Y ist der Meinung, er würde „alles zahlen“. Die Beziehung
sei finanziell nicht in der Waage.

Gibt es hierfür irgendwo eine Regelung?

Zwischen X und Y herrscht kein Mietverhältnis. Y ht sich auch
nie konkret zur Summe geäussert (ausser einmal eine utopische
Rechnung von anteilig 1200 € Miete … ;o)

Vielen Dank für die Hilfe!

hi

  1. eine korrekte anteilige Miete wäre die Hälfte dessen, was der Mietspiegel ausspuckt … wobei sich MIR die Frage stellt wieso 2 Personen 240m² bewohnen müssen ?

  2. weil es in Beziehungen nunmal menschelt ;o) , sollte man Zündstoff (und Geld sowie die Aufteilung der Kosten speziell bei sehr unterschiedlichem Einkommen IST Zündstoff par excellence) bei frischen Beziehungen tunlichst sicher aufbewahren bzw. im Vorfeld Möglichkeiten suchen / finden den zu entschärfen ;o)

Wenn erstmal angefangen wird „aufzurechnen“ gehts schief …

Deswegen haben mein Lebensgefährte und ich das von Anfang an so gemacht :

  1. wir haben uns eine gemeinsame Mietwohnung gesucht die BEIDEN Vorstellungen entsprach und die sich BEIDE GEMEINSAM und notfalls übergangsweise (Arbeitslosigkeit o.ä.) auch einer allein leisten können

  2. Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet (zu Mietspiegelpreis der genau meine Zins/Tilgungskosten deckt) und er hat seine Mietwohnung gekündigt

  3. wir haben alle Wohnkosten Miete,Versicherungen, GEZ, Strom, Heizung blabla aufs Jahr zusammengerechnet, auf monatliche Anteile umgelegt. Er bezahlt monatlich genau die Hälfte davon auf mein Konto und wir lassen alle Kosten von meinem Konto abbuchen.

  4. Über ALLE weiteren AUSGABEN (Lebensmittel, Eintrittsgelder, Essen gehen, Schwimmen gehen, Urlaub blablabl) die für BEIDE getätigt werden, wird GENAU Buch geführt (was sonst jeder für sich ausgibt, ist jedem seine eigene Sache) am Monatsende wird abgerechnet und ausgeglichen

So sind wir finanziell IMMER ausgeglichen und jeder kann mit seinem Restgeld machen, wonach er lustig ist - es KANN keine Vorwürfe geben, wenn ich den 5. Reitkurs in dem Jahr belege oder er sich die hundertdrölfte Jacke kauft, weil einfach finanziell alles klar ist :o)

wir können uns sogar gegenseitig zu etwas einladen oder Geschenke machen ;o)

Gruß H.

Vielen Dank für die vielen Antworten.
Nunja, die Beziehung zwischen x und y ist eigentlich kein Fall für das Psychologieforum ;o) - es geht halt um Geld und um doch recht verschiedene Vermögensverhältnisse.
X sieht es prinzipiell so, dass sie schon immer Miete gezahlt hat und auch zahlen will. Allerdings will sie sich auch absichern und sich tatsächlich nicht, wie teilweise beschrieben, Vorwürfe in Bezug auf finanzielle Ungleichheit anhören müssen. X ist in das Haus wegen des Partners eingezogen. Das dieser nun 240 m2 gebaut hat, ist ja theoretisch sein Ding. X hat meistens auf 60m2 gewohnt, weil sie sich mehr nicht leisten kann und auch nicht mehr benötigt. Beruflich gesehen hat sie nicht einmal die Zeit, diese 240m2 incl. Garten in Schuss zu halten.
Die Ansätze sind sehr sinnvoll und helfen! So manch einer mag denken, dass Y ja die 240m2 aufgrund seines finanziellen Backgrounds gebaut hat und X nicht voll zur Kasse bitten kann (was er ja auch nicht wirklich tut, genau genommen äussert er sich gar nicht bis auf das „Waage-Thema“). Aber wie es in Beziehungen halt ist, es menschelt und das Thema Geld ist eh heikel. Y hat davon genug und könnte locker ohne X`s Beiträge auskommen. Aber die moderne Frau ;o) mag sich halt auch nicht abhängig machen. Die Idee eines Mietvertrages klingt für X sehr sinnvoll. Aber komisch, Mietvertrag innerhalb der Beziehung? Na ja, es gibt ja auch Eheverträge - moderne Zeiten halt.
Was Xnoch unklar ist, wie sich der Mietspiegel errechnet? Sind 5 € pro m2 Standard? Das variiert doch, oder?
Ebenso die Fixkosten. Strom, Heizung, Wasser sind bei 240 m2 wohl mehr als bei 60m2 - wie kann X hier eine vernünftige Summe aufstellen?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mietspiegel gibt es leider bislang nur für wenige Städte
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel
http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietspiegel

Ansonsten gibt es den „ortsüblichen Mietpreis“, d.h. das was vergleichbarer Wohnraum sonst kostet.
Den erfährt man z.B. über Immobilienanzeigen in der Druckpresse oder im Internet z.B. www.immobilienscout24.de oder indem man andere Vermieter/Mieter fragt.

Die 5 Euro habe ich ganz willkürlich angesetzt - die Preise sind örtlich ganz verschieden (Lage, Alter, Ausstattung und Angebot/Nachfrage); i.d.R. gilt auch „je kleiner die Wohnung umso höher der Mietpreis je m²“.
Bei uns bekommt man für 5€/m² höchstens Altbau, für bis 15 Jahre alte Whng/Häuser liegen die Preise zwischen 6-7 Euro - in den Ortsteilen liegt die max. Neubau-Miete dagegen bei 6 Euro.
Aber in einer Partnerschaft wird man ja nicht gerade die maximal bei Fremden erzielbare Miete ansetzen …

Hi Anna

Was Xnoch unklar ist, wie sich der Mietspiegel errechnet? Sind
5 € pro m2 Standard? Das variiert doch, oder?

Das kommt darauf an - 5€ ist HIER sehr günstig in mittlerer bis schlechter Wohnlage in Nord- und Ostdeutschland ist das teuer in sehr guter bis hervorragender Wohnlage.

Ich habe meine Wohnung (10 Jahre alt, hochwertige Aussattung, gute Wohnlage, verkehrsberuhigte 30 er Zone mit Blick ins Grüne , sehr gute Verkehrsanbindung, alle Schulen am Ort etc.) zu 8€/qm vermietet - das ist hier der untere Rand des möglichen Preises lt. Mietspiegel ich hätte auch 9,50 nehmen dürfen )

Fast jede Gemeinde hat einen Mietspiegel - frag auf der Gemeindeverwaltung nach, die können dir sehr genau sagen, wie hoch die qm Kosten bei euch sind - die sich nach Lage, Alter des Gebäudes, Infrastruktur des Ortes, Austattung der Wohnung etc. richten

Ebenso die Fixkosten. Strom, Heizung, Wasser sind bei 240 m2
wohl mehr als bei 60m2 - wie kann X hier eine vernünftige
Summe aufstellen?

Lass dir die Nebenkostenabrechnung zeigen und bezahl den Anteil den du für 60qm bezahlen müsstest

Gruß H.