Hallo zusammen,
man hat zwei jobs und einen Mietvertrag mit befristetem Kündigungs-
auschluss (leider nicht ausgepaßt!). Man verliert einen der beiden jobs und kann somit die Miete nicht weiter zahlen. Kann
man dann trotz aus dem Mietvertrag raus.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mfg
AK
Hallo Andrea,
die Beendigung eines Mietverhältnis ist gesetzlich geregelt. Eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung ist unwirksam und an Stellen der unwirksamen Regelungen treten die jeweiligen Bestimmungen des BGB.
Herzliche Grüsse, Fatha99.
Hallo Fatha,
vielen Dank für Info.
Gruss
Andrea K.
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Hallo Fatha
die Beendigung eines Mietverhältnis ist gesetzlich geregelt.
Eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarung ist
unwirksam und an Stellen der unwirksamen Regelungen treten die
jeweiligen Bestimmungen des BGB.
Ganz so pauschal würde ich das nicht sagen. Natürlich gelten grundsätzlich die Bestimmungen des BGB. Aber wenn es sich um ein individuell erstellten Mietvertrag handelt, ist m.E nach auch ein (für beide Seiten geltender) befristeter Kündigungsauschluß gültig. Das fällt dann schon unter die allgemeine Vertragsfreiheit! Hier empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem VM, der einer Vertragsaufhebung in diesem Fall wohl eher zustimmen würde.
Herzliche Grüsse, Fatha99.
LG Andreas
Hallo!
Interessante Informationen zum befristeten Kündigungsausschluss bei einem Mietverhältnis über Wohnraum kann man nachlesen bei
http://www.123recht.net/Neues-Urteil-zum-mietvertrag…
Gruß, Franz
Hallo Andreas,
ja durchaus, allerdings beabsichtigte ich darzulegen, dass eine zum Nachteil des Mieters getroffene Vereinbarng unwirksam ist. Dem Mieter vorteilhafte Vereinbarungen stehen einer Wirksamkeit nicht im Wege.
Herzliche Grüsse.
Hallo alle zusammen,
vielen herzlichen dank für die guten u. informativen Informationen.
gestern war ein gespräch mit VM und als man ihm sagte,dass die miete nicht auf einmal gezahlt werden kann, willigte VM ein. d.h. man muß nachmieter suchen und kann somit vorzeitig ausziehen. Denn die meisten Vermieter wollen kein ärger, gericht etc.
Danke an allen nochmals
Gruss
Andrea ´k:
Hallo!
Interessante Informationen zum befristeten
Kündigungsausschluss bei einem Mietverhältnis über Wohnraum
kann man nachlesen bei
http://www.123recht.net/Neues-Urteil-zum-mietvertrag…
Gruß, Franz