Mietrecht: Mieterhöhung nach Renovierung

Hallo allseits - was ist als Mieterhöhung zu erwarten, wenn man neue Fenster bekommt, weil die alten schon 40 Jahre und undicht sind (Kassettenfenster)?

Hallo Heidi,

wenn es sich nur eine Instandhaltung handelt, z. B. weil die Fenster kaputt waren und auch wieder einfach verglaste Fenster eingebaut werden wäre dies keine Modernisierung und eine Mieterhöhung wäre ausgeschlossen. Wenn anstelle von einfacher Verglasung, nun doppelt Verglasung in den neuen Fenstern wäre, könnte der Mehrbetrag zwischen einfacher und doppelter Verglasung als Modernisierung behandelt werden und dieser Betrag könnte mit 11 v. H. der Gesamtkosten als Modernisierungszuschlag Niederschlag finden. (z.B. Einfache Verglasung je 150 EUR, doppelte Verglasung 290 EUR = 140 EUR Differenz x 6 Fenster = 840 EUR x 11% = 92,40 EUR/Jahr : 12 Monate = 7,70 EUR/Modernisierungszuschlag/Monat).

Herzliche Grüsse

Hallo Fatha,
aufgrund deiner Antwort denke ich, dass der Zustand der alten Fenster mit entscheidend ist und nicht die reine Lebensdauer von 40 Jahren… die alten Holz-Fenster sind per Mechanik zusammengefügt aus zwei einfachverglasten Fenstern (doppeltes Fensterputzen, sie sind undicht (Wärmeverlust im Winter) Die neuen Fenster werden aus Kunststoff und doppelverglast sein. Ebenso ist es mit den Rollläden: Holz gegen Kunststoff.
Modernisierung oder nicht ?
Grüße
Heidi

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