wenn eine nicht gedämmte Wand daran schuld ist, dass selbst die geringste Fernsehlautstärke des nachbarn schon sehr stark an lärmbelästigung grenzt, was gibt es für möglichkeiten da abhilfe zu schaffen. Bauschaum? Styropor? Muss der vermieter dafür aufkommen?
Danke für jede Hilfe! *verzweiflung*
Bauschaum? Styropor?
Bloss nicht - Schallschutz erreicht man nur durch Masse (keine leichten Bauteile) oder spezielle Akustik-Leichtbauplatten.
„Press“ eingebrachter Bauschaum könnte das Problem sogar verstärken …
Grundsätzlich dürfen bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden (das macht auch Sinn) - und womöglich besteht auch ein Anspruch auf einen bestimmten Mindeststandard, d.h. auf Ausführung/Kostenübernahme durch Vermieter - wenn es nicht daran liegt, dass der Nachbar übermässig laut ist.
Gewissen baulichen Mindestanforderung sollten Wohnungstrennwände schon entsprechen - „hohle Wand“ darf da i.d.R. nicht sein. Was der Mieter da ohne spezielle mietvertragliche Eigenschaftszusicherung erwarten darf, hängt aber ggfs. auch vom Erbauungsjahr der Wohnung ab - d.h. was da „die Norm“ war.
> also mehr zum gedachten Fall?! (Baujahr, allgemein erkennbarer Zustand/Bauart, Relation Mietpreis)
Hallöle
Schallschutz erreicht man nur durch Masse (keine
leichten Bauteile) oder spezielle Akustik-Leichtbauplatten.
Mööp. Das ist falsch. Für einen effektiven Schallschutz muss die Schallwelle gebrochen und zerstreut werden. Das erreicht man am besten mit porösen Materialien. Styropor wäre ein Anfang, Schalldämmplatten sogar noch besser. Dahinter steckt eigentlich simple Schulphysik 
Grundsätzlich dürfen bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung
des Vermieters vorgenommen werden (das macht auch Sinn) - und
womöglich besteht auch ein Anspruch auf einen bestimmten
Mindeststandard, d.h. auf Ausführung/Kostenübernahme durch
Vermieter - wenn es nicht daran liegt, dass der Nachbar
übermässig laut ist.
Soweit richtig. Schliesslich kann einem niemand verbieten auf die Toilette zu gehen nur weil es der Untermieter hört und diesen stört. Diesbezüglich gibt es aber auch sehr empfindliche Untermieter.
Greetz, Gley
Soweit richtig. Schliesslich kann einem niemand verbieten auf
die Toilette zu gehen nur weil es der Untermieter hört und
diesen stört. Diesbezüglich gibt es aber auch sehr
empfindliche Untermieter.
Partei A ist nicht überempfindlich. tagsüber is es wurst, da hat man ja auch den fernseher an oder ist gar nicht zuhause. aber wenns dann ans einschlafen geht… Ich glaube Partei A hat das Recht auf Ruhe, es ist tatsächlich wie eine starke lärmbelästigung!Man müsste annehmen Partei B hätte die Stereoanlage laufen, mit Xtra-Bass!