Ausschluss aus Eigentümergemeinschaft

Hallo,
welche Gründe gäbe es, einen Eigentümer aus seiner Eigentumswohnung zu klagen?

Link wäre schon super hilfreich.
Lieben Gruß
Plö

Er soll aber doch nicht nur „nicht mehr dort wohnen“ - oder?
Das GOOGLE Schlagwort wäre „wohnungseigentum entziehen“ „Entziehung von Wohnungseigentum“ o.Ä.
siehe http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html

Es müssten da aber schon erhebliche Pflichtverletzungen vorgekommen sein - z.B.
WEG darf Eigentum ständig säumiger Mitglieder entziehen
http://www.ra-haensch.de/php/wordpress/?p=313

hier noch ein paar Links
http://derhausverwalter.de/dokumente/01_10entziehung…
http://www.moeller-meinecke.de/?show=RhGw

welche Gründe gäbe es, einen Eigentümer aus seiner
Eigentumswohnung zu klagen?

z.B. Rückstand bei Hausgeldzahlungen

Die Wohnungseigentümer können die von einem anderen die Veräußerung seines Wohnungseigentums bei schwerer Pflichtverletzung verlangen

Voraussetzung:
-Trotz Abmahnung wiederholter Verstoß gegen Pflichten
-mehr als 3 Monate Verzug / Höhe von 3% des Einheitswertes

andere Maßnahmen: kein Stimmrecht bei WEV

Abmahnung als Voraussetzung: Beschluss über Entziehung mit mehr als 50% der Wohnungseigentümer lt. Teilungserklärung bzw. 2/3
Mehrheit

Entziehung des Wohnungseigentums (§ 18 WEG)
http://dejure.org/gesetze/WEG/18.html