Bauarbeiten seit 2 Wochen an Heizung

Angenommen Mietpartei A wohnt im 1. Stock. In der Wohnung darüber wird die Wohnung von B renoviert bzw. B selber nimmt Renovierungsarbeiten vor. Dies wird begleitet von Hämmern, Schlagbohren und auch Hämmern an Heizungsrohren, die sich natürlich Schallmäßig/Lärmmäßig noch mehr verbreiten also „normales“ Hämmern. An manchen Tagen wird noch nicht einmal die Mittagsruhe eingehalten.

Nach 2 Wochen in diesem Zustand ruft die Mietpartei A bei der Hausverwaltung an, die darüber anscheinend bescheid weiß bzw. vielleicht sogar selber der Renovierende ist.

Es war aber weder ein Aushang im Treppenhaus wegen eventuell auftretendem Baulärm noch eine anderweitig Schriftliche Mitteilung über diese Renovierungsarbeiten im Briefkasten der Mietpartei A.

Darf die Partei A in diesem Fall die Miete mindern? Wenn ja wieviel Prozent der Brutto oder Nettomiete darf A mindern?

Danke & schönen Abend noch

K

Hallo Kristofer,

du solltest dich, ehe du irgendwelche konkreten Maßnahmen ergreifst, an kompetenter Stelle (Anwalt) schlau machen.
Ist gar nicht so teuer.

Allerdings meine ich, mal gelesen zu haben, dass länger dauernde (Um-)Bauarbeiten nur zu üblichen Zeiten stattfinden dürfen, also etwa zwischen 6.00 - 18.00 Uhr, im Regelfall auch nicht mehr als 8 Stunden täglich, und, sofern sie länger als 14 Tage dauern, auch zu einer Mietminderung berechtigen.

Im Interesse des Hausfriedens ist eine gütliche Einigung jedenfalls besser.

Gruß, Nemo.