Wohnungsübergabe

Hallo zusammen,

angenommen, jemand hat seine Wohnung zum 30.11. gekündigt. Für den 25.11. sei die Übergabe der Wohnung an den fiktiven Vermieter geplant. Bereits im Vorfeld habe man mit diesem vereinbart, dass die Wohnung von einem Fachmann für 300 € gestrichen werde und dieser Betrag von der Kaution einbehalten werde.
Trotzdem sei zu befürchten, dass der Vermieter sich wegen irgendwelcher Dinge querstellen könnte…

Was sollte nun der fiktive Ex-Mieter bei der Wohnungsübergabe beachten, damit es nicht zu Problemen kommt?
Klar, Wohnungsübergabeprotokoll ist auszufüllen (und vermutlich auch die 300 € direkt einzutragen).
Bekannt ist auch, dass ein Vermieter die Kaution für eventuelle Nebenkostennachzahlungen einbehalten kann. Kann er dies in voller Rest-Höhe? Oder welcher Betrag ist angemessen?

Gibt es noch irgend etwas, das beachtet werden muss?

Viele Grüße und vielen Dank für Eure Antworten
Bienchen

Hallo

der Vermieter ist berechtigt, die Kaution in voller Höhe bis zu 6 Monate nach Auszug des Mieters einzubehalten.

Sollte man denn vorher schon Kenntnis haben wie hoch eine eventuelle Nachzahlung der NK ausfällt, kann man dies berücksichtigen und ggf. einen Teil der Kaution vorher auszahlen, muss VM aber nicht.

Hallo,
man sollte gegebenenfalls einen zusätzliche Zeugen mit zur Wohnungsübergabe nehmen. 4 Augen sehen (oder lesen) mehr als 2.
LG Backs