Rechte und Pflichten eines Mieters beim Auszug?

Hallo,

welche Arbeiten (Tapete abmachen, Fenster putzen, Decken weißen, …) muss ein Mieter nach der aktuellen Rechtssprechung vornehmen, wenn er auszieht?

Darf der Vermieter entgegen des Gesetzes etwas Anderes verlangen?

Bitte um eure Antworten evtl. unter Angabe von entsprechenden Gesetzestexten und Gerichtsurteilen.

Vorab vielen lieben Dank.

Liebe Grüße

Im Mietvertrag wird bezüglich der Schönheitsreparaturen u. Ä. auf das Übergabeprotokoll verwiesen, in welchem steht:

XX Die Wohnung wird ohne Tapeten übergeben
XX Decken und Bad über Fliesen sind fachgerecht geweißt / tapeziert
XX Dübel’’/Bohrlöcher sind fachgerecht beseitigt
XX Türblätter verfügen über fachgerechten Anstrich/Lasur
XX Türzargen sind fachgerecht gestrichen/lasiert
– Fensterrahmen von innen verfügen über fachgerechten Anstrich (bei
Holzfenstern)
XX Fußböden, Fliesen Bad und Küche und Kellerraum sind gereinigt

Darüber hinaus hat der Mieter vom Vermieter folgendes Schreiben erhalten:

"… die Wohnung in folgendem Zustand zu übergeben:

  • alle eingebrachten Gegenstände (z. B. Teppichböden, Laminat, Möbel) sind zu entfernen,
  • alle Tapeten sind zu entfernen. Unebenheiten, die dabei entstehen können, sind fachgerecht zu beseitigen. Bohr- /Dübellöcher sind zu verschließen,
  • die Türen und Türzargen sind - sofern erfoderlich - fachgerecht zu streichen,
  • Fensterinnenanstrich bei Holzfenstern - sofern erforderlich
  • Reinigung von Fenstern einschließlich Rahmen, Türen und Zargen, Heizkörper, Fliesen, Fußböden, sanitäre Einrichtungsgegenstände, ggf. Balkon/Terrasse, Kellerraum u. a."

Das BGB ab § 535 stellt lediglich Grundregeln auf; diese gelten sofern nicht (wirksam) mietvertraglich etwas anderes vereinbart ist.

Wer in Bezug auf die evtle Unwirksamkeit von mietvertraglichen Vereinbarungen gemäß aktueller Rechtsprechung abzielt, der sollte zunächst bedenken, dass die Urteile i.d.R. nur für formularvertraglich getroffene Vereinbarungen und jeweils ganz bestimmte Einzelfallumstände gelten; individualvertraglich herrscht auch im Mietrecht noch weitgehend Vertragsfreiheit.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/data/downloads…