Laufzeit Pachtvertrag

Hallo

angenommen A pachtet ein Mietshaus für 20 Jahre vom Eigentümer.

Kann die Länge der Laufzeit ein außerordentlicher Kündigungsgrund sein oder ist diese Laufzeit, die von Verpächter und Pächter vertraglich vereinbart wird, rechtsgültig?

Danke.

Hallo

angenommen A pachtet ein Mietshaus für 20 Jahre vom
Eigentümer.

Kann die Länge der Laufzeit ein außerordentlicher
Kündigungsgrund sein oder ist diese Laufzeit, die von
Verpächter und Pächter vertraglich vereinbart wird,
rechtsgültig?

Eine Laufzeit von 20 Jahren gehört zwar sicherlich zu den eher längeren Laufzeiten, ist aber durchaus nicht unüblich. Insofern wird man hier nicht von einer Sittenwidrigkeit (für die ohnehin noch weitere Aspekte hinzutreten müssten) ausgehen.

Eine überlange Laufzeit würde zudem kein Kündigungsrecht geben, sondern zur Nichtigkeit des Vertrages führen. Dieses ist aber wohl nicht der Fall.

Gruß
Dea

Eine Laufzeit von 20 Jahren gehört zwar sicherlich zu den eher
längeren Laufzeiten, ist aber durchaus nicht unüblich.
Insofern wird man hier nicht von einer Sittenwidrigkeit (für
die ohnehin noch weitere Aspekte hinzutreten müssten)
ausgehen.

Hallo Dea

was wäre denn z.B. eine Sittenwidrigkeit?

Danke und gruß

Hallo

was wäre denn z.B. eine Sittenwidrigkeit?

Sorry, aber das kann man so nicht beantworten. Sittenwidrigkeit ist ein umfassender Tatbestande, der nur im konkreten Einzelfall wirklich festgestellt werden kann.

Jedenfalls aber müssen hier Machtpositionen ausgenutzt werden, Vertragspartner müssen unangemessene Konditionen eingegangen sein oder Leistungen erhalten, das kann man so einfach nicht genauer sagen. Insgesamt muss der Vertrag den Umständen nach gegen alle Vorstellungen von Gerechtigkeit und Billigkeit verstoßen.

Bei einem Pachtvertrag von 20 Jahren steht das so überhaupt nicht im Raum. Es gibt zwar sogenannte Knebelverträge, aber wie ich schon sagte, müssen da viel mehr Aspekte dazu kommen, und bei Pachtverträgen habe ich das noch nicht gehört. Die Laufzeit allein ist hierfür kein Indiz.

Gruß
Dea

Hallo

danke. RA von A meinte Vertrag sei i.O., aber wegen einer 20 jährigen Laufzeit könne es Probleme geben, welcher Art sagte er jedoch nicht.

Hallo

danke. RA von A meinte Vertrag sei i.O., aber wegen einer 20
jährigen Laufzeit könne es Probleme geben, welcher Art sagte
er jedoch nicht.

Also das einzige, was wirklich sein könnte, ist, dass der Vertrag ein Massenvertrag ist und die Laufzeit von 20 Jahren als AGB gewertet würde. Das könnte wirklich Probleme geben.

Ist aber auch wieder nicht so wahrscheinlich, weil jedenfalls die Laufzeit idR. individuell ausgehandelt wird.

Kann man so alles daher nicht konkret sagen. Der Anwalt vor Ort ist daher der richtige Ansprechpartner.

Gruß
Dea

Hallo

Vertrag wurde individuell ausgehandelt.
Was ist denn AGB (allgemeine Geschäfts Bedingungen) kann ich jetzt nichts mit anfangen, sorry.

Vertrag wurde individuell ausgehandelt.
Was ist denn AGB (allgemeine Geschäfts Bedingungen) kann ich
jetzt nichts mit anfangen, sorry.

Wenn Klauseln in einem Vertrag dazu bestimmt sind, immer wieder in vielen Verträgen standartmäßig benutzt zu werden, es sich also um Massenverträge handelt, dann gelten diese als AGB. Und hier gibt es gewisse Bestimmungen darüber, was in solchen AGB nicht geregelt werden darf. Zu lange Vertragslaufzeiten fallen zB. darunter. Also 20 Jahre könnte man wohl eher nicht durch eine AGB regeln.

Da der Vertrag aber zwischen den Parteien ausgehandelt wurde, jedenfalls die Laufzeit, ist es keine AGB und ein Verstoß gegen die Regelungen bzgl. der AGB (früher das AGB Gesetz, jetzt im BGB) liegt nicht vor.

Gruß
Dea

Danke Dir *lol*