Hi an Alle. Kurze Frage: Mal angenommen ein Vermieter würde von der Staatsanwaltschaft angezeigt und seine ganzen Unterlagen würden konfisziert, sodass er seinen Mietern die NK-Abrechnung für 2005 erst in 2007 erstellen kann. Müssen die Mieter dies hinnehmen und die Abrechnung trotzdem bezahlen? Im Allgemeinen sagt man ja, dass die spätestens ein Kalenderjahr später erstellt werden muss?!? Was sagt ihr dazu? Freue mich auf Antworten und vielen Dank schonmal an unsere Experten.
Hallo,
Grundsätzlich könnte eine verspätete Betriebskostenabrechnung dann
in Ordnung gehen, wenn Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hatte.
Stellt sich die Frage, weshalb die Beschlagnahme der Unterlagen erfolgte.
Sofern aufgrund einer strafbaren Handlung hat er dies zu vertreten, und ich wäre der Meinung,die Abrechnung ist verwirkt.
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]