Unangekündigte Handwerker in der Wohnung

Hallo zusammen,

mal angenommen folgende Situation würde sich zutragen:

ein Mieter bewohnt einen Altbau und die Vermieter entscheiden sich die in dem Gebäude leerstehenden Wohnungen zu renovieren (Wände raus, Boden neu, etc.), das Gebäude wird komplett Isoliert, Heizung wird auf Zentralheizung umgestellt, etc.

Natürlich hätte der Mieter einiges mit den Handwerkern zu tun, viele Arbeiter, viel Dreck/Baustaub im Treppenhaus und dadurch wohl auch in der Wohnung… Da die Heizung gemacht wird würde der Mieter seinen Schlüssel für angemeldete Handwerkerbesuche beim Vermieter abgeben, so dass in der Wohnung die Heizung gemacht werden kann, wenn auch der Mieter nicht zugegen ist; aber natürlich nur dann, wenn der Mieter bescheid wüsste, wann wer wofür in seiner Wohnung wäre.

Angenommen an einem Tag ist der Heizungsmonteur angemeldet, welcher nur im Flur und der Küche zu tun hat. Abends käme der Mieter müde nach einem langen Tag nach Hause, würde sich freuen, dass längst überfällige Arbeiten erledigt wurden, stellt aber fest, dass auch andere Arbeiter zur Lackierung der Fenster (von aussen) in der kompletten Wohnung waren - nicht angekündigt. Jetzt hätte er z.B. im Wohnzimmer einen kleinen Farbklecks auf dem Holzfußboden, das Badezimmer und die Dusche müssen neu (unter anderem auch von Farbe) gereinigt werden,…

Abgesehen davon, dass die gesamten Arbeiten am Haus recht nervend sein könnten, nun schon über 1,5 Monate gingen und auch noch weitergehen werden und der Mieter vielleicht über eine Mietminderung nachdenken sollte: was hätte der Mieter bei der beschriebenen Situation für Möglichkeiten den Handwerkern und dem Vermieter zu sagen, dass so etwas nicht sein könne?!

Herzliche Grüße,
Martin

Da ist mal ein Mieter kooperativ und gewährt anstandslos den Zutritt für Ausführung von Arbeiten, sodass der VM nicht erst ein Zutrittsrecht bzw. die Duldungspflicht des Mieters notfalls gerichtlich durchsetzen muss - und dann verhalten sich die Handwerker wie „Elefanten im Porzellanladen“.
Das ist natürlich nicht korrekt.

Grundsätzlich kann man sagen: „Der Vermieter hat alle Schäden und nachteiligen Folgen, die mit der Maßnahme verbunden sind, zu beseitigen. Z.B.: Wiederherstellung der Anstriche, Tapeten, Beseitigung von Schmutz, …“
http://www.erben.com/Pages/Mietrecht/Duldungspflicht…

siehe auch >
4. b) Rechte des Mieters (bei Instandsetzungen/Modernisierungen)

  • Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (Beseitigung von Schmutz, Reparatur beschädigter Tapeten),
  • Anspruch auf Schadensersatz (Bsp. Mieter muss unnützen Urlaub nehmen, weil Vermieter Termine nicht einhält),
  • Minderung des Mietzinses bei eingeschränkter Nutzbarkeit des Mietobjektes oder Lärmbelästigung.
    aus: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Je nach Art/Umfang > Erheblichkeit der Beeinträchtigungen kann ein Anspruch auf angemessene Mietminderung bestehen > siehe Themenübersicht „Mietminderung“
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Der Mieter sollte sich direkt an seinen Vertragspartner = den Vermieter wenden; der Vermieter muss sich dann bzgl. Beseitigung von Verschmutzungen/Farbklecksen bzw. Einhaltung der mit dem Mieter verienbarten Zutrittszeiten mit seinen Handwerkern auseinandersetzen.