Durch einen Erbfall zu einer Immobilie gekommen, die vermietet ist.
Der Erbe kennt sich wenig aus in den Pflichten oder mit den Rechten, die ein Vermieter gegenüber dem Mieter hat. Frage: Wie oft, oder muss der Vermieter überhaupt die Bodenbeläge der Mietwohnung erneuern lassen? Und besteht das Mitsprache Recht des Vermieters welcher Belang dann verlegt wird? zb. Der Vermieter möchte lieber Laminat oder Parkett verlegen und der Mieter aber Teppichböden haben will? Wer entscheidet denn nun, was verlegt wird?
danke
Jürgen
Moin, Jürgen,
Wie oft, oder muss der Vermieter überhaupt die Bodenbeläge der
Mietwohnung erneuern lassen?
wenn vom Bodenbelag eine Gefahr ausgeht - Hygiene, hochstehendes Stragula, Parket mit Fehlstellen, hochgequollenes Laminat, durchlöcherter Teppichboden. Ein guter Vermieter wird aber Wert auf einen der Miethöhe angemessenen Zustand legen. Dazu muss nicht gleich eine Erneuerung anstehen, bei Parkett lohnt sich meist eine Reparatur.
Und besteht das Mitsprache Recht
des Vermieters welcher Belang dann verlegt wird?
Gerade andersrum: Der Mieter hat kein Mitspracherecht.
Gruß Ralf