Kinderlärm, welches Alter setzt Grenzen?

Hallo Zusammen,
bis zu welchem Alter der Kinder muss man das Getrampel und Springen hinnehmen?

Google mein Freund kann mit den Suchworten „Kinderlärm welches Alter“ nichts anfangen.
Vielleicht hilt mir hier einer auf die Sprünge :wink:
Danke und lieben Gruß
Plö

leider
Hallo Plö,

da wirst Du keine befriedigende Antwort bekommen. Solange es sich um Kinder handelt, entscheiden die Gerichte zum Wohle der Entwicklungsfreiheit. Einzig innerhalb der Nachtruhezeit, dort kannst Du etwas erreichen, denn dann muss ja nicht lautstark gespielt werden.

Oftmals wird darauf verwiesen, dass man sich mit den Eltern kurzschliessen soll, damit die Lärmbelästigung nicht überhand nimmt. Klappt nur meist nicht.

Gruß
Christian

Hallo,
wie lange sind Kinder Kinder?
Ein 10 jähriger der Stundenlang auf einer Stelle springt gilt als Entwicklungsfreiheit, oder ein 12 jähriger oder 14 jähriger?

Ein 17 jähriger darf keine Musik hören, das müssen die Eltern unterbinden, ist auch genauso schwer :wink:

Aber die Frage bleibt, welches Alter ist angemessen, dass Kinder! nicht mehr 2 Stunden auf einer Stelle hüpfen. (von geistiger Entwicklung jetzt mal total abgesehen)
Danke und lieben Gruß
Plö

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es gilt: unzumutbarer, vermeidbarer Lärm ist zu unterlassen
> Bundeslärmschutzverordnung, Landesimmissionsschutzrecht, BGB, Nachbarrecht, Ruhezeiten sind ggfs. sogar örtlich unterschiedlich in Satzungen der Städte/Gemeinde festgelegt.
Sind im Mietvertrag (weitergehende) Ruhezeiten vereinbart, dann gelten diese.

Dazu gibt’s unzählige Urteile - die richtigen Suchworte bringen Erfolg > „lärmbeeinträchtigung kinder“ > „Unterlassung Lärm“
z.B.
http://www.relaw.de/Mietrecht/Urteile/Kinder/kinder…

Dort z.B. auch das:
„Verursachen die Kinder übermäßigen und vermeidbaren Lärm, insbesondere währemd der allgemeinen Ruhezeiten (zum Beispiel durch Springen von Stühlen) kann für die übrigen Mieter im Haus eine Mietminderung gerechtfertigt sein (LG Köln 12 S 389/70, WM 71, 96).“

Der VM kann dann ggfs. wieder den eigentlichen Verursacher für den Mietminderungsanspruch anderer Mieter in Regress nehmen.

Und dazu wiederum:
"Eltern können als mittelbare Störer im Sinne des § 1004 BGB in Anspruch genommen werden, wenn sie den nicht mehr hinzunehmenden Lärm ihrer Kinder nicht verhindern (OLG Düsseldorf NJW 86, 2512). "
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/6_2_5.html

http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/speci…
etc. etc.

Letztendlich hilft einem das Rechtliche aber nicht wirklich weiter.
Kinder, die stundenlang „Elefanten-Bockspringen“ im Zimmer üben, machen das ja auch nur, weil deren Eltern ihnen nicht Einhalt gebieten und das völlig normal finden.
Spricht man mit den Nachbar-Eltern, erntet man nur Unverständnis und Verärgerung.
Will man sich’s nicht auch mit dem VM verscherzen (Mietminderung), bleibt ggfs. nur eine Unterlassungsklage nach §§ 1004 i.V.m. 906 BGB …
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm
… oder die Hoffnung, dass die „Elefanten-Herde“ aufgrund des nun bestehenden Nachbarschaftsstreits bald auszieht.

Was ist zumutbar?
Hi!

Erst mal Danke für Deine belegte Antwort!

Nur: Was ist zumutbar?

Wenn ein Kind seinem Bewegungsdrang nachgibt und durch die Wohnung rennt, macht das im Zweifel nicht weniger Lärm, als wenn es dauernd auf der Stelle hüpft (z.B. Seilspringen).

OK, von Stühlen springen, Möbel zertrümmern, etc. sollte selbst den größten Antiautoritären klar sein…

LG
GUido

Nanu - was ging denn hier ab? (wegen der gesperrten Postings)

Die Frage

Was ist zumutbar?

wird leider weder jemand im Forum noch ein Rechtsanwalt eindeutig beantworten können.

Man kann sich nur an bereits ergangenen Urteilen zu anderen Einzelfällen orientieren; denn ein Urteil wird für einen ganz bestimmten Einzelfall gesprochen (bzw. für das was wer mal grade beweisen kann) - und noch dazu ist sich die Richterwelt selbst nicht immer einig. Die Flut der zu ergoogelnden Urteile spricht Bände …

Ggfs. muss jeder SEIN Urteil für SEINEN Einzelfall erstreiten … leider …

Gerade ich Bezug „Lärm durch Nachbarkinder“ habe ich ja auch so meine leidigen Erfahrungen. Letztendlich war ich froh, dass wir unseren Vermieter nicht mit reingezogen haben, sondern dass wir (und andere Nachbarn) diese Nachbareltern immer wieder direkt (zuletzt fast täglich - tags und nachts) gebeten haben, ihre Jungs anzuhalten etwas leiser zu sein bzw. sich halt wie normale, rücksichtsvolle Nachbarn zu benehmen. Glücklicherweise sind die ausgezogen …