Wenn eine Heizung komplett ausfällt, sodaß der Vermieter eine Ersatzheizung (Radiator) stellt, wer trägt für diesen Stromverbrauch die Kosten?
Ciao
Wolfgang
Wenn eine Heizung komplett ausfällt, sodaß der Vermieter eine Ersatzheizung (Radiator) stellt, wer trägt für diesen Stromverbrauch die Kosten?
Ciao
Wolfgang
Wenn im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Heizkosten zahlt, dann muss er eben statt der Zentralheizungskosten (die fallen ja bei Heizungsausfall weg) die Kosten der Ersatzheizung zahlen.
Bei Verschulden des Vermieters wäre unter Umständen ein Schadensersatzanspruch des Mieters in Höhe der Mehrkosten denkbar.
Allerdings muss erstmal Verschulden vorliegen, dann müsste der Mieter die Höhe der Mehrkosten beweisen und ggfs. seinen Anspruch durchsetzen.
Ob die Höhe der Mehrkosten tatsächlich ggfs. die Beweisführung und einen Rechtstreit lohnt?
Wenn der bisherige Vermieter die Heizung unregelmäßig warten ließ, obwohl der Mieter dies anmahnte und der Neueigentümer deswegen die komplette Heizungsanlage (Totalausfall) austauschen muß, müßten diese Kosten doch vom Vermieter übernommen werden, schließlich gibt es m.E. sogar eine Heizpflicht für den Mieter.
Ciao
Wolfgang
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Wie bereits gesagt entstehen durch die Beheizung über die normale Heizungsanlage üblicherweise ebenfalls Heizkosten 
Läuft die Heizung nicht, dann fallen diese Kosten weg - die ersparten Kosten müsste sich der Mieter bei seiner Forderung anrechnen lassen.
Ich bleibe dabei: da sich der Anspruch nur auf Mehrkosten beziehen kann, lohnt das m.E. nicht der Mühe.
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Wie bereits gesagt entstehen durch die Beheizung über die
normale Heizungsanlage üblicherweise ebenfalls Heizkosten
Läuft die Heizung nicht, dann fallen diese Kosten weg - die
ersparten Kosten müsste sich der Mieter bei seiner Forderung
anrechnen lassen.Ich bleibe dabei: da sich der Anspruch nur auf Mehrkosten
beziehen kann, lohnt das m.E. nicht der Mühe.
Na ja, 845Kw in 10 Tagen sind schon eine Menge Mehrkosten und da macht es einiges aus ob man Selbstzahler ist oder ob der Vermieter die Kosten trägt, insbesondere dann, wenn man ALG2 Bezieher ist.
Ciao
Wolfgang
„845 kW“ - ich nehme an kWh ? > dann mal z.B. 19,30 Cent = 163,09 Euro für 10 Tage wäre wirklich reichlich viel.
Wieviele m² werden denn damit beheizt?
Andererseits sind doch m.W. im Regelsatz die Stromkosten und die Heizungskosten enthalten (egal ob mit Strom oder Öl, Gas, Holz etc. geheizt wird)
Und wie gesagt, wären bei Schadensersatzansprüchen gegen den Vermieter die tatsächlichen Mehrkosten gegenüber den normalerweise entstandenen Heizkosten nachzuweisen. „Recht“ ist nicht nur schön (wenn man’s hat) sondern halt auch mal oft sehr schwierig zu bekommen.
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Korrektur der Zahlen, es waren keine 845 kWH sondern nur 8,45 und damit erübrigt sich der Rest tatsächlich-Gott sei Dank.
Ciao
Wolfgang
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Wie bereits gesagt entstehen durch die Beheizung über die
normale Heizungsanlage üblicherweise ebenfalls Heizkosten
Läuft die Heizung nicht, dann fallen diese Kosten weg - die
ersparten Kosten müsste sich der Mieter bei seiner Forderung
anrechnen lassen.Ich bleibe dabei: da sich der Anspruch nur auf Mehrkosten
beziehen kann, lohnt das m.E. nicht der Mühe.Na ja, 845Kw in 10 Tagen sind schon eine Menge Mehrkosten und
da macht es einiges aus ob man Selbstzahler ist oder ob der
Vermieter die Kosten trägt, insbesondere dann, wenn man ALG2
Bezieher ist.Ciao
WolfgangKorrektur der Zahlen, es waren keine 845 kWH sondern nur 8,45
und damit erübrigt sich der Rest tatsächlich-Gott sei Dank.
Schön, dass wir’s dann wenigstens so klären konnten.