Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvertrag?

Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Nov 2007

Hallo zusammen!

Nehmen wir einmal an eine Frau wohnt in Köln und ihr Freund in Krefeld. Die Frau möchte nun in eine neue Wohnung ziehen, doch der Vermieter besteht darauf, dass der Mann den Mietvertrag mit unterschreibt, weil er am Wochenende öfters bei ihr in Köln ist. Er argumentiert mit Haftungsgründen.

Der Freund rät der Frau davon ab die Wohnung zu nehmen, aber wie Frauen so sind lässt sie sich nicht davon überzeugen, weil die Wohnung doch so wunderschön ist.

Währe der Freund nach unterschreiben des Mietvertrags dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz in Köln zu beantragen? Haben Vermieter die Pflicht, ihre Mieter zu melden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung zu diesem rein hypotetischen Fall.

Gruß
Tobias

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvertra

    Hallo Tobias,

    der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines Zweitwohnsitzes.
    Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine gerade stehen.

    Auch für die Freundin könnten Nachteile entstehen, nämlich für Kosten, die nach Personenzahl berechnet werden.

    Also selbst wenn die Behörden dies nicht als meldepflichtigen Zweitwohnsitz ansehen würden (da könnte man sich mal beim Bezirksamt erkundigen) bringt es nur Nachteile. Köln verlangt außerdem Zweitwohnsitzsteuern.

    Gruß!

    Horst

    • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvert

      Hallo,
      der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines
      Zweitwohnsitzes.
      Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der
      Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie
      seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine
      gerade stehen.
      Hab noch nie davon gehört, dass man sich anmelden muss, wenn man einen Mietvertrag unterschreibt. Meldepflicht entsteht erst bei Einzug und des Bewohnens einer Wohnung.

      Gruss Sid

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!