Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvertrag?
(Autor: Ѕ n u g g l e ѕ 8 2, Frage gestellt am Sa, 24. Nov 2007)
Hallo zusammen!
Nehmen wir einmal an eine Frau wohnt in Köln und ihr Freund in Krefeld. Die Frau möchte nun in eine neue Wohnung ziehen, doch der Vermieter besteht darauf, dass der Mann den Mietvertrag mit unterschreibt, weil er am Wochenende öfters bei ihr in Köln ist. Er argumentiert mit Haftungsgründen.
Der Freund rät der Frau davon ab die Wohnung zu nehmen, aber wie Frauen so sind lässt sie sich nicht davon überzeugen, weil die Wohnung doch so wunderschön ist.
Währe der Freund nach unterschreiben des Mietvertrags dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz in Köln zu beantragen? Haben Vermieter die Pflicht, ihre Mieter zu melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung zu diesem rein hypotetischen Fall.
Gruß
Tobias
Nehmen wir einmal an eine Frau wohnt in Köln und ihr Freund in Krefeld. Die Frau möchte nun in eine neue Wohnung ziehen, doch der Vermieter besteht darauf, dass der Mann den Mietvertrag mit unterschreibt, weil er am Wochenende öfters bei ihr in Köln ist. Er argumentiert mit Haftungsgründen.
Der Freund rät der Frau davon ab die Wohnung zu nehmen, aber wie Frauen so sind lässt sie sich nicht davon überzeugen, weil die Wohnung doch so wunderschön ist.
Währe der Freund nach unterschreiben des Mietvertrags dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz in Köln zu beantragen? Haben Vermieter die Pflicht, ihre Mieter zu melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung zu diesem rein hypotetischen Fall.
Gruß
Tobias
Artikelbaum anzeigen
Re: Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvertra
(Autor: W i l d Α l f, Antwort nach 49 Min)
Hallo Tobias,
der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines Zweitwohnsitzes.
Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine gerade stehen.
Auch für die Freundin könnten Nachteile entstehen, nämlich für Kosten, die nach Personenzahl berechnet werden.
Also selbst wenn die Behörden dies nicht als meldepflichtigen Zweitwohnsitz ansehen würden (da könnte man sich mal beim Bezirksamt erkundigen) bringt es nur Nachteile. Köln verlangt außerdem Zweitwohnsitzsteuern.
Gruß!
Horst
der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines Zweitwohnsitzes.
Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine gerade stehen.
Auch für die Freundin könnten Nachteile entstehen, nämlich für Kosten, die nach Personenzahl berechnet werden.
Also selbst wenn die Behörden dies nicht als meldepflichtigen Zweitwohnsitz ansehen würden (da könnte man sich mal beim Bezirksamt erkundigen) bringt es nur Nachteile. Köln verlangt außerdem Zweitwohnsitzsteuern.
Gruß!
Horst
Re^2: Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvert
(Autor: s і d 1, Antwort nach 4 Tagen, 4 h, 42 Min)
Hallo,
der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines
Zweitwohnsitzes.
Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der
Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie
seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine
gerade stehen.
Hab noch nie davon gehört, dass man sich anmelden muss, wenn man einen Mietvertrag unterschreibt. Meldepflicht entsteht erst bei Einzug und des Bewohnens einer Wohnung.
Gruss Sid
der Freund unterliegt selbst der Meldepflicht eines
Zweitwohnsitzes.
Auch sonst kann die Unterschrift Nachteile bringen: Der
Mitunterzeichner haftet natürlich für alle Belange genauso wie
seine Freundin und muss im Zweifelsfall womöglich alleine
gerade stehen.
Gruss Sid
Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Mietrecht" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
Folgende Artikel könnten Dich auch interessieren:
Auszug ohne AufhebungsvertragMuss Kündigungsfrist beachtet werden?
Mietrecht, Umzug
Darf Vermieter Lebenspartner rauswerfen?
Mitbewohner oder Untermieter? Welches Recht ?
Kabelanschluss im Mietvertrag- Austritt für digita
Mietvertrag - Wirksamkeit
Renovierung mal wieder
Mietsicherheit, wann und wie zurückverlangen?
Mietvertrag kündigen entgegen mündl. Absprache
Was passiert wenn ich zu meinem Freund ziehe?
Mündliche Zusage einer Wohnung
vorheriger Artikelbaum
(sehr hohe Nebenkostenabrechnung)
(Abrechnung Heizungswartung)
nächster Artikelbaum















