Meldepflicht durch unterschriebenen Mietvertrag?
Von: , Frage gestellt am Sa, 24. Nov 2007
Hallo zusammen!
Nehmen wir einmal an eine Frau wohnt in Köln und ihr Freund in Krefeld. Die Frau möchte nun in eine neue Wohnung ziehen, doch der Vermieter besteht darauf, dass der Mann den Mietvertrag mit unterschreibt, weil er am Wochenende öfters bei ihr in Köln ist. Er argumentiert mit Haftungsgründen.
Der Freund rät der Frau davon ab die Wohnung zu nehmen, aber wie Frauen so sind lässt sie sich nicht davon überzeugen, weil die Wohnung doch so wunderschön ist.
Währe der Freund nach unterschreiben des Mietvertrags dazu verpflichtet einen Zweitwohnsitz in Köln zu beantragen? Haben Vermieter die Pflicht, ihre Mieter zu melden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Meinung zu diesem rein hypotetischen Fall.
Gruß
Tobias
