Re: Nutzerwechsel Gradtagszahl (GTZ)
Dürfen Gebühren für die "Aufbereitung der
Zwischenablesegeräte" 1,33 EUR und "Zusätzliche
Einzelabrechnung" 15,71 EUR auf die Mieter übergewälzt werden?
JA > siehe Betriebskostenverordnung > http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/index.html
§ 2 Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
...
4. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
hierzu gehören... sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
Massgeblich ist natürlich zunächst mal, ob im Mietvertrag die Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten vereinbart ist. Ggfs steht auch im Mietvertrag, wie die bei einem Nutzerwechsel anfallenden Abrechnungs-Mehrkosten zwischen ein- und ausziehendem Mieter aufgeteilt werden > denn aufgrund der geringen Höhe (15,71 Euro) nehme ich an, dass die Kosten hier aufgeteilt wurden.
Bei den Heizkosten ergab sich auch eine Unklarheit.
50% Festkosten 50% Verbrauchskosten
Es ergab sich folgende Berechnung:
23.343,39 ( Gesamtkosten): 4.061,262 m² (Gesamtwohnfläche)
=5,74781681 (Preis pro Anteil) x 32,65 (eigene Wohnfläche)
x (567:100)(Nutztage/Gesamttage)=106,41 EUR
Das Problem. Wohnung war nur 5 Monate vermietet.
Weiß jemand wie die 567:100 zustandekommen?
wenn hier stünde 567:1000, dann gäbe es eine sehr einfach Erklärung
> korrekte Berücksichtung eines zeitanteiligen Nutzeranteils über anteilige Gradtagszahlen bei der Umlage der Grundkosten gemäß Heizkostenverordnung (die Jahres-Gesamtsumme der Gradtagzahl (GTZ) nach VDI 2067 ist 1000)
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Die 567/100 sind wohl nur ein Tippfehler - denn rechnerisch stimmt's mit 567/1000:
5,74781681 (Preis pro Anteil) x 32,65 (eigene Wohnfläche) = 187,66622 Euro
x (567:1000)(Nutztage/Gesamttage)=106,41 EUR
Und wie kommt der Titel zustande "sehr hohe Nebenkostenabrechnung" ?