Schlägerei und Sachbeschädigung

Ich hätte da gerne mal eine Frage :smile:,
mal angenommen, man hat zwei Wohnungen vermietet, eine an einen einzelnen Herrn und eine an eine Mutter mit zwei kleinen Kinder. Man stellt sich jetzt vor, die Frau läßt einen Mann bei sich wohnen und der meldet sich normal beim Amt an, allerdings ohne im Mietvertrag zu erscheinen. Dann geht der Lebensgefährte der Frau - aus welchem Grund auch immer - in die Wohnung des anderen Mieters und schlägt da alles zu Klump;inklusive Körperverletzung. Bei weiterm Streit im Treppenhaus wird die Hauseingangstür zerstört. Der Fall wird polizeilich aufgenommen. Dem einzelnen Mieter wird weitere Gewalt angedroht. Kann man der „Dame“ fristlos oder zumindest fristgerecht kündigen, zumal nicht das erste mal die Polizei bei denen war;unter anderem wegen häuslicher Gewalt.

Da hier der Hausfrieden mehr als erheblich gestört wird, sicher. Anzunehmen, dass der Störenfried auch nicht mit Erlaubnis des Mieters dort wohnt und möglicherweise werden personenabhängige Nebenkosten so nicht korrekt abgerechnet.

Als sozialer Mensch könnte man auch ein sofortiges Hausverbot für den Rabauker aussprechen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst, #
danke für deine Antwort.
Die Idee mit dem Hausverbot wurde auch schon diskutiert. Besser wäre allerdings wenn man der Mieterin kündigen könnte.

Gruß Doris

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Besser wäre allerdings wenn man der Mieterin kündigen könnte.

Hallo Doris,

wie bereits erwähnt, scheint hier durchaus ein Kündigungsgrund gegeben, wenn nicht mehrere.
Für den Zuzug des Lebenspartners bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Dieser muss sie zwar in der Regel geben, aber hier scheinen ja ernsthafte Gründe zu bestehen, dies nicht zu tun.

Bei einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ist auch noch nicht einmal mehr eine Abmahnung nötig, wenn abzusehen ist, dass diese keinen Erfolg verspricht.

Die Vorwürfe sollten allerdings in jedem Fall auch einer Prüfung standhalten.

Gruß!

Horst