Hallo,
mal angenommen eine Vermieterin hat ihre Nebenkostenabrechnung für 2006 geschickt. Diese ist aber offensichtlich falsch, da bei gleichbleibenden Verhältnissen der Ölverbrauch für ein 6 Familienhaus von 3000 auf 8000 Liter gestiegen sein soll.
Der Mieter teilt ihr ihr deshalb per Post mit, dass diese Abrechnung offensichtlich falsch ist und er den Betrag nciht bezahlen werde. Daraufhin kommt nur ein Brief zurück mit dem Verweis auf den extrem kalten WInter in 2006/2007. Absolut lächerlich, da dieser sehr mild war und auf die Fragen des Mieters ist sie gar nicht eingegangen. Der Mieter hat dann einen weiteren Brief geschrieben, mit der BItte auf seine Fragen zu antworten und sie aufgefordert, ihm einen Beweis für den Verbrauch zu liefern. Diesen Brief hat sie völlig ignoriert und ihm nun einen Brief geschrieben, mit der Bitte bis nächste Woche zu bezahlen ansonsten würde sie rechtliche SChritte einleiten.
Der Mieter hat ihr nun wieder, diesmal per Einschreiben, geantwortet, dass er seinen Pflichten als Mieter (nämlich die BEzahlung) nachkomme, sobald sie ihrer Pflicht, nämlich dem Erbringen des Beweises, nachkommt.
Wie sieht denn nun die Rechtslage in so einem, angenommenen Fall aus?
Hat schon mal jemand solche Erfahrungen gemacht?
So weit ich weiß, hat ein Mieter ein Recht darauf, dass der Vermieter den Beweise erbringt und muss solange auch nicht bezahlen oder?
So weit ich weiß, hat ein Mieter ein Recht darauf, dass der
Vermieter den Beweise erbringt und muss solange auch nicht
bezahlen oder?
Nein, nicht so. Nach 30 Tagen wird die Zahlung fällig. Wenn man sie verweigert, muss man damit rechnen, dass der Vermieter ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet. Hierzu braucht er keine Beweise.
Der Mieter kann dies ebenfalls ohne Beweise zurückweisen, womit die Voraussetzungen für ein gerichtliches Verfahren bestehen.
Klagt der Vermieter nun die Heizkosten ein, werden beide vor Gericht ihre Sichtweise darstellen.
Nur am Rande: Das Argument, der Winter 2006/2007 sei besonders hart gewesen, beruht offenbar auf einem Irrtum. Der Winter 2005/2006 war besonders hart und schlägt in dieser Abrechnung auch eher zu Buche.
Auch ist es immer besser, wenn man wenigstens den unstrittigen Betrag zahlt.
Hallo.
Der Vermieter ist verpflichtet, Einsicht in entsprechende Belege zu geben, er muss also nachweisen, wie die Nebenkosten entstanden sind.
Das mit dem nicht Bezahlen ist schwierig…ich habe es genauso gemacht - nicht bezahlt -, bis es vor Gericht geklärt wurde.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wie sieht denn nun die Rechtslage in so einem, angenommenen Fall aus?
So weit ich weiß, hat ein Mieter ein Recht darauf, dass der Vermieter den Beweise erbringt und muss solange auch nicht bezahlen oder?
Bittet der Mieter gewerblicher Räume nach Übersendung der Betriebskostenabrechnung den Vermieter, Belegeinsicht zu gewähren und wird diese vom Vermieter verweigert, so ist ein Nachzahlungsbetrag aus der Betriebskostenabrechnung nicht fällig und damit auch gerichtlich nicht durchsetzbar.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.3.2000, Aktenzeichen 10 U 160/97. http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet21030…
Daneben trifft den VM bei einer Verbrauchssteigerung von 3000 auf 8000 Liter = um über 160% m.E. auch die Pflicht (ungefragt) die erhebliche Verbrauchssteigerung zu erläutern > Erläuterungspflicht, damit von einer „ordnungsgemässen“ = fälligen Abrechnung ausgegangen werden kann. http://www.mietrechtsinfo.de/2006/01/12/kg-erheblich…
und (auch mit allgemeinen Infos zur Vorgehensweise) http://www.bmgev.de/mieterecho/mepdf/me270heft.pdf
Trifft auch nur einer der beiden Sachumstände zu, besteht bis zur Erfüllung von Rechenschaftspflicht und Erläuterungspflicht durch den VM m.E. kein einklagbarer Anspruch auf eine Abrechnungsforderung.
Das Bezahlen unstrittiger Beträge hält allerdings den Streitwert und damit das Prozesskostenrisiko für BEIDE Parteien geringer. Wer letztendlich „gewinnt“ weiss nur der Richter, der die Sache vielleicht mal entscheiden wird.