Waschmaschinenanschluß

Hallo,

also, wenn jemand eine zu kleine Wohnung hat, sprich, wenn das Badezimmer und auch die Küche zu klein sind für eine Waschmaschine, obwohl ein Waschmaschinenanschluß vorhanden ist , ist der vermieter dann dazu verpflichtet einen Waschmaschinenanschluß im Waschkeller zu verlegen oder muss man das alles selbst bezahlen.

Ich hoffe, es gibt jemanden der das weiß:smile:
MfG
Steffi

Hallo!

, ist der vermieter dann dazu verpflichtet einen
Waschmaschinenanschluß im Waschkeller zu verlegen

Nein. Gemietet wie besehen. Wenn man versehentlich eine zu kleine Wohnung angemietet hat, kann man sich ja eine neue suchen.
Jan

Hallo!

Ganz so einfach kann die Angelegenheit nicht beurteilt werden.

Der Gebrauch einer Waschmaschine gehört heutzutage zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter ist daher normalerweise verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch einer Waschmaschine in der Mietwohnung zu ermöglichen.

Befindet sich in der Mietwohnung eine Anschlussmöglichkeit für eine Waschmaschine, hat der Vermieter seine diesbezügliche Verpflichtung erfüllt, wenn der Mieter mit Hilfe dieses Anschlusses eine Waschmaschine auch tatsächlich betreiben kann. Ist der Anschluss dazu objektiv, d.h. nicht nur für die spezielle Waschmaschine des Mieters, ungeeignet, hätte der Vermieter seine Verpflichtung nicht erfüllt. Er könnte dann verpflichtet sein, eine andere Anschlussmöglichkeit, die objektiv für den Betrieb einer Waschmaschine geeignet ist, auf seine Kosten zu schaffen.

Gruß, Franz

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Hallo,

dem muss widersprochen werden. Es ist richtig, dass der Gebrauch einer Waschmaschine zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Das bedeutet allerdings nur, dass der Mieter das RECHT hat, eine Waschmaschine in der Wohnung aufzustellen. Der Mieter muss sich also z. B. nicht darauf verweisen lassen, er soll doch die Waschmaschine im Keller aufstellen.

Wenn die Wohnung de facto zu klein ist für eine Waschmaschine, ist das allerdings das Problem des Mieters. Er hat die Wohnung und alle Einrichtungen gesehen. Im Zweifelsfall muss er sich z. B. auf einen Waschsalon verweisen lassen.

Viele Studentenappartements haben z. B. weder einen Anschluss in der Wohnung noch im Keller. Es ist also nichts Ungewöhnliches.

Es gibt übrigens auch kleine bis klitzekleine „Singel-Waschmaschinen“ …

Hallo!

dem muss widersprochen werden. Es ist richtig, dass der
Gebrauch einer Waschmaschine zum vertragsgemäßen Gebrauch
einer Mietwohnung gehört. Das bedeutet allerdings nur, dass
der Mieter das RECHT hat, eine Waschmaschine in der Wohnung
aufzustellen. Der Mieter muss sich also z. B. nicht darauf
verweisen lassen, er soll doch die Waschmaschine im Keller
aufstellen.

Hallo,

der Widerspruch muss zurückgewiesen werden.

Wenn in der Mietwohnung oder in einem anderen Raum, der dem Mieter zur (Mit-)Nutzung zur Verfügung steht, etwa einem Wasch- und Trockenraum, eine Waschmaschine betrieben werden könnte, wenn ein dazu geeigneter Stromanschluss vorhanden wäre, muss der Vermieter einen solchen Stromanschluss schaffen.

Gruß, Franz

Hallo,

Wenn in der Mietwohnung oder in einem anderen Raum, der dem
Mieter zur (Mit-)Nutzung zur Verfügung steht, etwa einem
Wasch- und Trockenraum, eine Waschmaschine betrieben werden
könnte, wenn ein dazu geeigneter Stromanschluss vorhanden
wäre, muss der Vermieter einen solchen Stromanschluss
schaffen.

da würde ich jetzt gern mal eine Quelle zu haben.

Ich stelle mir grad ein Mehrfamilienhaus vor, bei dem zu diesm Zwecke ein zusätzlicher Kabelschacht durch das ganze Haus gezogen werden müsste. Oder zusätzliche Zähler für jeden Mieter, der eine Waschmaschine dort aufstellen möchte. Und natürlich gilt gleiches Recht für alle, man müsste also den Raum vergrößern, damit alle 20 Maschinen dort Platz haben. Und das ganze müsste natürlich mit entsprechenden Vorrichtungen gesichert sein, damit niemand den Strom und das Wasser, geschweige denn die Maschine vom anderen verwendet. und wenn wir schon dabei sind, brauchen wir auch noch Platz und Anschlüsse für den Trockner…
Nicht auszudenken!
Gruß
loderunner

Badezimmer und auch die Küche zu klein sind für eine
Waschmaschine

Hi,
es gibt Waschmaschinen auf einer Grundflaeche von 40x60cm. Vielleicht billiger als ein weiterer Umzug.
Gruss Helmut