Mieter küngigt vorfristig und zahlt einfach nicht

Nehmen wir mal an, ein Paar hat einen Mietvertrag bis 2012 unterschrieben. Nun hat sich das Paar getrennt und kann sich die Wohnung nicht mehr leisten. Die Wohnung wird gekündigt und eine Partei zahlt einfach keine Miete mehr mit der Absicht, vom Vermieter gekündigt zu werden. Muß die andere Partei nun die gesamte Miete zahlen (die vorher ja halbiert wurde)? Was kann der nichtzahlenden Partei passieren? Kann sie zu zusätzlichen Zahlungen aufgefordert werden und können diese Zahlungen auch auf die zahlende Partei übertragen werden, wenn der Vermieter sein Geld nicht bekommt?

Danke schon mal für eure Antworten!

daggi!

Hallo erstmal.

Zuallererst: FAQ:2628 (es kommt auf den Einzelfall an)
Tendenziell hat aber jeder das (nach) zu zahlen, wozu er/sie vertraglich verpflichtet ist.

mfg M.L.

Hallo

Nehmen wir mal an, ein Paar hat einen Mietvertrag bis 2012
unterschrieben. Nun hat sich das Paar getrennt und kann sich
die Wohnung nicht mehr leisten. Die Wohnung wird gekündigt und
eine Partei zahlt einfach keine Miete mehr mit der Absicht,
vom Vermieter gekündigt zu werden.

Das ist (auch für nur die eine Partei) ein Risiko, denn der Vermieter kann auch auf eine Kündigung verzichten und statt dessen gegen den Mieter klagen und vollstrecken.

Muß die andere Partei nun
die gesamte Miete zahlen (die vorher ja halbiert wurde)?

Ja, wenn beide gemeinsam den Vertrag unterschrieben haben, dann sind beide Schulder und der Vermieter kann sich für die volle Miete halten, an wen er will.

Was
kann der nichtzahlenden Partei passieren? Kann sie zu
zusätzlichen Zahlungen aufgefordert werden und können diese
Zahlungen auch auf die zahlende Partei übertragen werden, wenn
der Vermieter sein Geld nicht bekommt?

Was sind jetzt „zusätzliche Zahlungen“?. Wie gesagt kann der Mieter nunmehr auch von der Partei, die weiterin ihre Hälfte bezahlt, den gesamten Mietbetrag fordern. Es sei denn, im Vertrag ist geregelt, dass jeder Mieter nur 50% schuldet (was eher selten ist).

Gruß
Dea

Wenn ich einen solchen Vertrag mit meiner Freundin unterschrieben haette, wuerde ich davon ausgehen das ich im Zweifelsfall den gesamten Betrag alleine an den Vermieter zahlen muss.

Schliesslich kann ich bei einem Zeitmietvertrag nicht kuendigen. Ich wuerde mir aber auch den Mietvertrag genau anschauen evtl. gibt es dort Passagen die nicht vor Gericht bestehen wuerden, und evtl. ist es gar kein qualifizierter Zeitmietvertrag.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo daggi,

wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, dann ist der Kündigungsverzicht laut BGH ungültig, denn mehr als vier Jahre gelten als unzumutbar für den Mieter.

Was die Mietzahlungen angeht, so wurde hier ja schon klar ausgeführt, dass beide Mieter gleichermaßen haften, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben.

„Zusatzzahlungen“ in Form von Prozeßkosten, Anwaltsgebühren, Verzugszinsen wären insofern auch drin.

Gruß!

Horst

Hallo,

kannst Du mal im Wortlaut die Passage des fiktiven Mietvertrages reinstellen, aus der sich ergibt, dass die Mieter bis 2012 gebunden sind?

Chrissie

Besonderheit ‚Formularmietvertrag‘/Kündigung

Hallo,

ich hoffe, ich darf mich hier mal anhängen.

wenn es sich um einen Formularmietvertrag handelt, dann ist
der Kündigungsverzicht laut BGH ungültig, denn mehr als vier
Jahre gelten als unzumutbar für den Mieter.

Kann mir jemand erklären, was (im Hinblick auf einen unbefristeten Mietvertrag mit beidseitig vereinbartem Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum)

a) einen Formularmietvertrag ausmacht (das „Zweckform“-Logo oben rechts?),

b) warum für einen nicht-Formularvertrag scheinbar andere Kriterien gelten und schließlich

c) welche Regelungen/ Urteile für einen nicht-Formular-Vertrag gelten?

Ich wäre für Aufklärung sehr dankbar!

Gruß
Ramona

Hallo

Kann mir jemand erklären, was (im Hinblick auf einen
unbefristeten Mietvertrag mit beidseitig vereinbartem
Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum)

a) einen Formularmietvertrag ausmacht (das „Zweckform“-Logo
oben rechts?),

Forumlarvertrag meint nichts anderes, als dass der Inhalt des Vertrages Allgemeine Geschäftsbedingungen sind. Meint also Regelungen, die von einer Seite für eine Vielzahl von Verträgen immer wieder gestellt werden (oder zumindest gestellt werden sollen).

Wobei die Tatsache, dass ein Formularvertrag an sich vorliegt, noch nicht zwingend darauf schließen lässt, dass es auch AGB sind. Es muss zugleich so sein, dass der Verwender genau diesen Formulavertrag für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen benutzen will. Zudem ist auch nicht zwingend der gesamte Vertrag dann ein AGB Vertrag. Es geht nur um die Klauseln, die vorgefasst sind und immer wieder verwendet werden.

Woran man das erkennen kann, ist allgemein schwer zu sagen und im konkreten Einzelfall zu klären. Das Zweckformlogo sagt wenig aus, da die Vertragsinhalte ja von dem Hersteller und nicht vom Vermieter stammen. Schließt aber nicht aus, dass der Vermieter diesen Vertrag mehrmals benutzt. Dann sind es wieder AGB. Ein Indiz ist, dass der Inhalt der Klausel (bei der Laufzeit also zB. die Zahl der Jahre)bereits vorgedruckt war und nicht auf einer freien Linie zB. handschriftlich eingefügt wurde oder mit Schreibmaschiene reingedruckt.

b) warum für einen nicht-Formularvertrag scheinbar andere
Kriterien gelten und schließlich

Umgekehrt: Für einen Formularvertrag geltend andere Kriterien als für einen Nicht-Formularvertrag. Ein Forumlarvertrag muss sich, so er als AGB klassifiziert wird, an den Regelungen der §§ 305 ff. BGB messen, da durch AGB bestimmte Inhalte, insb. Abweichungen vom allgemeinen Mietrecht, unzulässig sind.

c) welche Regelungen/ Urteile für einen nicht-Formular-Vertrag
gelten?

Bei Nicht Formular- oder besser Nicht-AGB Verträgen geltend lediglich die speziellen Vorschriften der §§ 305 ff BGB (früher: AGB Gesetz) nicht. Es geltend also die allgemeinen Regelungen des BGB und des Mieterechts sowie, und das ist das entscheidende, die allgemeinen Möglichkeiten, durch Parteivereinbarungen von gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Diese sind bei Individualverträgen viel größer als bei AGB.

Ich wäre für Aufklärung sehr dankbar!

Hoffe, das hat ausgereicht.

Gruß
Dea

2 „Gefällt mir“

Hallo Dea,

Ich wäre für Aufklärung sehr dankbar!

Hoffe, das hat ausgereicht.

klasse, vielen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast!

Gruß und Stern
Ramona