Hallo!
Ein Mieter hat seine Wohnung mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt und zieht 2 Monate vor Ablauf der Frist aus der Wohnung aus. Da der Mieter in eine andere Stadt zieht, übergibt er die Schlüssel an die Hausverwaltung (rechtlicher Vertreter des Vermieters/Hauseigentümer)für umkomplizierte Wohnungsbesichtigungen. Zeitgleich zum Auszug hat der Mieter in zwei Fenstern der Wohnung einen Aushang zwecks Nachmieter-Suche angebracht. Dieser wurde von der Hausverwaltung begrüßt und vom Hauseigentümer ca. 4 Wochen lang gedultet. Jetzt stellt der Mieter jedoch fest, dass der Hauseigentümer nach Aussage der Verwaltung, den Aushang aus persönlichen Gründen entfernt hat. (Hauseigentümer hat einen Schlüssel von der Verwaltung erhalten). Darf der Hauseigentümer überhaupt die Wohnung betreten, bzw. durfte die Verwaltung ihm einen Schlüssel aushändigen? Darf der Hauseigentümer den Aushang des Mieters entfernen?
Was kann der Mieter gegen das Handeln des Hauseigentümers unternehmen???
Gruss, Fred